Pressebericht Samstag

Einsätze wegen Schneefall und Strassenglätte 

In der gestrigen Mittagsstunde fing es in den meisten Regionen des Landes an zu schneien. Bereits kurz nach 15.00 Uhr wurden die ersten Verkehrsunfälle gemeldet. Bis in die frühen Abendstunden musste die Polizei ungefähr 20 Mal wegen Verkehrsunfällen aufgrund der Wetterverhältnisse ausrücken.

  • 15.20 Uhr: In Luxemburg in der rue A-F. van der Meulen kam ein Fahrer während der Abfahrt der Strasse ins Rutschen und kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen. Vor Ort mussten die Beamten feststellen, dass an beiden implizierten Fahrzeugen keine Winterreifen montiert waren. Eine gebührenpflichtige Verwarnung wurde ausgestellt.
  • 15.30 Uhr: In Mamer in der rue de la Libération prallte ein Fahrer in einen abgestellten Wagen.
  • 15.50 Uhr: In Kehlen in der rue de Mamer kam ein Fahrer in einer Kurve ins Rutschen und kollidierte mit einem entgegenkommenden Wagen.
  • 15:40 Uhr: Auf der Autobahn A3, kurz vor der Autobahnraststätte, kam es zu einem Auffahrunfall. Der Wagen des Unfallverursachers hatte Sommerreifen an seinem Wagen montiert und musste eine Geldbuße bezahlen.
  • 16.00 Uhr: In Wiltz kam eine Frau mit ihrem Wagen ins Rutschen und streifte einen entgegenkommenden Wagen. Während dem Ausfüllen der gütlichen Einigung stellte die Unfallverursacherin einen Alkoholgeruch bei der Gegenpartei fest und verständigte die Polizei. Ein Atemlufttest bestätigte den Verdacht auf Alkoholeinfluss und gegen den Mann wurde Protokoll erstellt.
  • 16.20 Uhr: In Niederanven, rue de Munsbach erfasste ein Fahrer einen Leitpfosten, geriet ins Rutschen und landete in einem Graben. Ein hilfsbereiter Landwirt zog den Wagen aus dem Graben heraus.
  • 16.43 Uhr: Auf der Strecke zwischen Bertrange und Dippach kam ein Verkehrsteilnehmer ins Schleudern und prallte gegen einen Baum.
  • 18.19 Uhr: Auf der A7, hinter dem Tunnel Grouft, kam ein Fahrer mit seinem Wagen ins Rutschen, kollidierte mit einem Leitpfosten und steuerte in einen Graben. Da zu diesem Zeitpunkt kein Abschleppdienst verfügbar war benutzten die Beamten vor Ort ihr Abschleppseil und den Wagen aus dem Graben zu ziehen.
  • 19.30 Uhr: In Luxemburg an der Kreuzung des blvd. d’Avranche mit der ave. de la Gare hielt ein Fahrer an während einer weiterer nicht ordnungsgemäss abbremsen konnte und auf das Heck auffuhr. Es stellte sich heraus, dass der letztgenannte Wagen mit Sommerreifen ausgestattet war. Eine gebührentliche Verwarnung wurde ausgestellt und der Wagen wurde immobilisiert.
  • 20.50 Uhr: In Marnach auf der N18 geriet eine Fahrerin auf die Gegenfahrbahn und streifte einen Wagen. Vor Ort stellte sich heraus, dass die Frau unter leichtem Alkoholeinfluss stand. Strafanzeige wurde erstellt.
  • Eine ganze Reihe von weiteren Unfällen und leichten Zusammenstößen wurden den Polizeidienststellen lediglich informationshalber mitgeteilt. In diesen Fällen kam es zum Beispiel zu einem leichten Materialschaden den die implizierten Fahrer mit Hilfe einer gütlichen Einigung festhielten. Andere Fahrer beschädigten Bäume oder Leitplanken und wollten diese Information zwecks Weiterleitung an die Strassenbauverwaltung mitteilen. 

Bei keinem der gemeldeten Unfälle wurden Personen verletzt. 

Während den Unfallaufnahmen mussten die Beamten in vier Fällen feststellen, dass an den implizierten Fahrzeugen Sommerreifen angebracht waren. 

Aufgrund des folgenden Artikels der Strassenverkehrsordnung wurden den Fahrern eine gebührentliche Verwarnung von 79€ abverlangt: 

A 160-34 : 74 €

Conduite, en cas de verglas, de neige tassée, de neige fondante, de plaques de glace ou de givre, d'un véhicule automoteur sur la voie publique sans pneus qui présentent, selon la catégorie de véhicule concernée, soit les caractéristiques décrites respectivement au point 2.2. du Règlement ECE N° 30 concernant les prescriptions uniformes relatives à l'homologation des pneumatiques pour automobiles et leurs remorques ou au point 2.2.3. du Règlement ECE No 54 concernant les prescriptions uniformes relatives à l'homologation des pneumatiques pour véhicules utilitaires et leurs remorques et qui comportent le marquage décrit au point 3.1.5. de ces mêmes Règlements (pneus M + S ou M. S.ou M & S), soit les caractéristiques décrites au point 2.11. du Règlement ECE No 117 concernant les prescriptions uniformes relatives à l'homologation des pneumatiques en ce qui concerne le bruit de roulement et l'adhérence sur sol mouillé et qui comportent le marquage décrit aux points 4.2.6. (M+S/M.S./M&S) ou 4.2.7 (*) 

  • Gegen 15.15 Uhr, kurz nach Schneeeinbruch, entschied sich eine Patrouille in Differdingen in der ave. de la Liberté eine Kontrolle bezüglich Winterbereifung durchzuführen. Nach bereits kurzer Zeit wurde ein Wagen mit Sommerreifen kontrolliert. Zudem musste festgestellt werden, dass die Steuerbescheinigung seit über einem halben Jahr abgelaufen war. Strafanzeige wurde erstellt.
  • Gegen 17.45 Uhr wurde eine Patrouille auf der Strecke zwischen Kockelscheuer und Bettembourg auf einen sehr langsamen fahrenden Verkehrsteilnehmer aufmerksam. Aufgrund seiner Fahrweise hatte sich schon ein kleiner Rückstau gebildet. Die Beamten entschieden sich den Wagen zu stoppen und zu kontrollieren um somit den Verkehr wieder zu entlasten. Es stellte sich heraus, dass am Fahrzeug Sommerreifen angebracht waren. Eine Geldbuße wurde abverlangt und der Wagen wurde immobilisiert.

Mehrere Unterbringungen im Arrest 

Gestern Nachmittag gegen 14.45 Uhr wurde die Dienststelle am Bahnhof darüber informiert, dass in einem Schnellimbissrestaurant der ave. de la Gare ein Mann randalieren und die Kunden belästigen würde. Eine Patrouille konnte den Unruhestifter antreffen und ihn zwecks Eigensicherung in Handschellen legen. Es stellte sich heraus, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand und Stühle durch das Lokal warf. Nach einer ärztlichen Kontrolle wurde der Mann aufgrund der Umstände im Arrest untergebracht. 

Kurz vor 19.00 Uhr musste die gleiche Dienststelle erneut wegen einem Randalierer ausrücken. Ein Mitarbeiter eines Supermarktes informierte die Polizei über einen stark alkoholisierten Mann, welcher sich weigern würde das Geschäft trotz mehrmaligen Aufforderungen zu verlassen. Die Kundschaft sowie das Sicherheitspersonal würden weiterhin belästigt werden. Erneut ein Fall für die Arrestzelle. Bei der körperlichen Untersuchung vor der Unterbringung in die Zelle stellte sich heraus, dass der Mann Essware, ein verpacktes Hühnchen, in seiner Hose versteckt hatte. Es konnte herausgefunden werden, dass dieses zuvor im Supermarkt entwendet worden war. Die Geschäftsleitung erhielt Kenntnis und gegen Mann wurde Strafanzeige erstellt. Er wurde anschliessend in der Ausnüchterungszelle untergebracht. 

Gleiche Dienststelle, andere Schicht, jedoch mit demselben Resultat: 

Gegen 22.30 Uhr wurden Sicherheitsbeamte des Bahnhofes mit einem Trunkenbold auf dem Polizeirevier vorstellig. Der Mann hatte angeblich im Bahnhofsinneren ein Pärchen angepöbelt. Da gutes Zureden nicht half musste die Polizei eingreifen. Doch auch auf der Dienststelle schenkte der Trunkenbold den Beamten lediglich Ignoranz und kam keiner der Aufforderungen nach. Der Mann machte lediglich Gebrauch von seinem Recht eine Person seiner Wahl zu verständigen. Der angebliche Bekannte weigerte sich jedoch ihn auf dem Revier abzuholen, so dass aufgrund der Umstände beschlossen wurde den Mann im Arrest unterzubringen. 

Die Zellen am Bahnhof sind mittlerweile alle belegt und für den nächsten Einsatz mussten die Lokale einer anderen Dienststelle eingesetzt werden. 

Am 30.12.2017, kurz vor 04.00 Uhr, meldete eine Anruferin, dass in der rue de Strasbourg eine Person auf ihren Mann zu kam, ihm etwas verkaufen wollte und anschliessend zum Schlag ausholte. Vor Ort war die Geschichte jedoch etwas anders. Es stellte sich heraus, dass der Mann der Anruferin unter Alkoholeinfluss stand und aufgeregt vor den Gesichtern der Beamten fuchtelte. Angeblich sei er von einem Drogendealer geschlagen worden, welcher jedoch nicht mehr vor Ort war. Nachdem die Beamten als Feiglinge betitelt wurden da sie sich nicht um die wahren Probleme kümmern würde, versuchte die Frau einzugreifen und den alkoholisierten Mann zu beruhigen. Die Beamten machten erneut darauf aufmerksam, dass sie zwecks Hilfeleistung angefordert wurden und demnach genauere Angaben brauchen. Dies führte jedoch lediglich dazu, dass der Mann aufbrauste, Drohungen aussprach und erklärte das Problem selbst in die Hand zu nehmen. Die Frau gab an den Mann in ihre Obhut zu nehmen jedoch war dieser von seinem Vorhaben der Selbstjustiz nicht abzuhalten. Da er somit eine Gefahr für sich und andere darstellte und zudem unter Alkoholeinfluss stand, wurde entschieden, dass die Polizei den Mann in ihre Obhut nimmt indem er im Arrest untergebracht wird.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am