Der Polizei wurden vor kurzem mehrere Fälle von betrügerischen Spendenaufrufen gemeldet. Laut Strafgesetzbuch ist die Legalität des Bettelns nicht mehr gegeben, wenn in organisierten Gruppen gebettelt wird oder Zuwiderhandlungen in diesem Zusammenhang durchgeführt werden.
So spricht man von betrügerischen Spendenaufrufen, wenn diese z.B. auf öffentlicher Straße und im Namen von bekannten Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Oft begnügen die Betrüger sich jedoch nicht mehr nur an öffentlichen Plätzen Spenden zu sammeln, sondern ziehen von Haus zu Haus um die Bewohner an der Haustür unter falschen Vorgaben nach Spenden zu fragen.
Am vergangenen Dienstag, dem 26.03.2019, meldete eine Einwohnerin aus dem Chemin Vert in Schifflingen der Polizei, dass eine junge Frau, welche vorspielte taubstumm zu sein, an ihrer Tür klingelte und nach Geld für Taubstumme bettelte. Während die Beamten in der Gemeinde nach besagter Frau fahndeten, ging ein weiterer Anruf mit der gleichen Meldung aus der rue de Kayl ein, wobei es sich dort um zwei Spendensammlerinnen handelte. Die beiden Frauen konnten in einer Garageneinfahrt in letztgenannter Straße angetroffen und kontrolliert werden. Diese versteckten unter ihren Jacken jeweils eine Mappe mit einigen Spendenlisten von einer vermeintlichen Organisation für behinderte Menschen. Es gingen an diesem Tag noch mehrere Meldungen bei der Polizei ein, da viele Bürger misstrauisch wurden als die Frauen sich mit den ausgehändigten Spenden nicht zufriedengaben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden sowohl das erbettelte Geld als auch die falschen Spendenlisten beschlagnahmt und gegen die Betrügerinnen Strafanzeige erstellt.
Die Polizei rät zur Vorsicht
Seien Sie aufmerksam, wenn Personen, welche Ihnen nicht vertrauenswürdig erscheinen, Sie um Geld zu Gunsten von einer bekannten oder unbekannten Hilfsorganisation bitten. Nehmen Sie die Geldbörse nicht auf offener Straße heraus und tragen Sie ihre Handtasche nahe am Körper, um zu verhindern, dass jemand hineingreifen kann. Falls Sie spenden wollen, informieren Sie sich bei der jeweiligen Hilfsorganisation indem Sie ihre Internetseite besuchen oder die Organisation telefonisch kontaktieren.
Um gegen solche Betrüger strafrechtlich vorgehen zu können, ist die Polizei auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen um diese Personen zeitnah stellen zu können und bittet bei Verdacht auf betrügerische Spendensammler die Polizei unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Auszug des betreffenden Artikels aus dem Strafgesetzbuch:
Art. 496 du Code Penal (L. 18 juillet 2014)
Quiconque, dans le but de s'approprier une chose appartenant à autrui, se sera fait remettre ou délivrer ou aura tenté de se faire remettre ou délivrer des fonds
- soit en faisant usage de faux noms ou de fausses qualités,
- soit en employant des manœuvres frauduleuses pour persuader l'existence de fausses entreprises, ou pour abuser autrement de la confiance ou de la crédulité,
sera puni d'un emprisonnement de quatre mois à cinq ans et d'une amende de 251 euros à 30.000 euros