Opferhilfe

Die Polizei bedauert, dass Sie Opfer einer Straftat geworden sind und bemüht sich, Sie mit ihrem Schicksal nicht alleine zu lassen.

Wenn Sie körperlich oder psychisch angegriffen wurden oder wenn ein Ihnen gehörendes Gut beschädigt oder gestohlen wurde, werden Sie als Opfer einer Straftat angesehen (vorausgesetzt, die fragliche Tat stellt nach nationalem Recht einen Straftatbestand dar) und Ihnen stehen nach dem Gesetz in Luxembourg bestimmte Rechte zu.

Jeder Mensch kann Opfer einer Straftat werden. Weil die Polizei für das Opfer die erste offizielle Instanz ist, an die es sich nach einem solchen Vorfall wendet, spielt sie eine wichtige Rolle in der Beziehung zu einem Opfer.

Jeder Polizeibeamte wurde zum Thema Opferbetreuung geschult. Die Polizei bemüht sich in diesem Zusammenhang, dem Opfer zu helfen, es zu beraten und unterstützen und es über seine Rechte sowie den Ablauf der polizeilichen und juristischen Verfahren zu informieren. 

Was ist zu tun bei ...?

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, müssen Sie unbedingt schnellstmöglich die Polizei informieren!

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