Das geänderte Gesetz vom 19.02.1973 über den Verkauf von Arzneistoffen und die Bekämpfung von Drogenmissbrauch verbietet in Luxembourg den Verkauf, den Besitz, den Transport, aber auch den Konsum von Drogen wie synthetische Drogen (Ecstasy, Speed usw.), halluzinogenen Pilzen (Funghi), Kokain (Kokain, Freebase, Crack) und Heroin.
Das Gesetz erlaubt jedoch den Konsum von Cannabis oder Cannabisprodukten durch eine volljährige Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnort. Der Konsum und der Besitz an einem anderen Ort sowie der Konsum vor Minderjährigen sind verboten, ebenso der Transport und der Erwerb von Cannabis oder Cannabisprodukten.
Erlaubt ist jedoch der heimische Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushaltsgemeinschaft (drinnen oder draußen). Dieser darf nur aus Samen erfolgen. Diese müssen mit dem Namen des Herstellers, der Anzahl der Samen und einem Warnhinweis versehen sein. Die Pflanzen dürfen von der öffentlichen Straße aus nicht sichtbar sein.
CANNABIS: VORGESEHENE STRAFEN
Bußgelder, die von Mitgliedern der großherzoglichen Polizei und von Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung verhängt werden können:
- Konsum von Cannabis oder Cannabisprodukten an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Wohnort: 145 €.
- Transport, Besitz oder Erwerb (entgeltlich oder unentgeltlich) von Cannabis oder Cannabisprodukten für den persönlichen Gebrauch in einer Menge von bis zu 3 Gramm: 145 €.
Höchststrafen, die im Falle eines Verfahrens vor einem Strafgericht verhängt werden können:
Verstoß |
Konsum außerhalb der gesetzlich festgelegten Orte, Erwerb, Transport und Besitz (Menge bis zu 3g) |
Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Anbauortes und der zulässigen Pflanzenzahl pro Hausgemeinschaft |
Erwerb, Transport, Besitz (Menge über 3g) |
Erleichterung des Zugangs für andere |
Konsum in Anwesenheit eines oder mehrerer Minderjähriger, in Bildungseinrichtungen oder am Arbeitsplatz |
Verkauf oder anderweitige Bereitstellung an Minderjährige |
Strafe |
Geldstrafe bis zu 500€ |
Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren und/oder Geldstrafe bis zu 250.000 Euro | Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder Geldstrafe bis zu 2.500 Euro |
Geldstrafe bis zu 25.000 Euro |
Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten und/oder Geldstrafe bis zu 2.500 Euro | Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren und/oder Geldstrafe bis zu 25.000 Euro |
SONSTIGE DROGEN: HÖCHSTSTRAFEN
Straftatbestand |
Konsum, Erwerb, Transport, Besitz |
Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen oder am Arbeitsplatz |
Mit einem oder mehreren Minderjährigen gemeinsam erfolgter Konsum |
Konsum in der Schule |
Konsum als Lehrkraft/Angestellter einer Schule |
Strafe |
Bis zu 6 Monate Haft und/oder Geldstrafe bis zu 2.500€ |
Bis zu 1 Jahr Haft und/oder Geldstrafe bis zu 12.500€ |
Bis zu 5 Jahre Haft und/oder Geldstrafe bis zu 1.250.000€ |
Bis zu 5 Jahre Haft und/oder Geldstrafe bis zu 250.000€ |
Bis zu 5 Jahre Haft und/oder Geldstrafe bis zu 250.000€ |
WEITERE MÖGLICHE FOLGEN:
- Ausschluss aus der Schule,
- Entlassung,
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder des Mobiltelefons,
- Beschlagnahmung, Einziehung und Vernichtung der Substanzen,
- Verweigerung der Genehmigung, den Führerschein zu machen,
- Einweisung in ein Heim oder eine Entzugseinrichtung,
- Eintrag ins Strafregister.
CBD (Cannabidiol)
Was die verschiedenen Produkte, die Cannabidiol (CBD) beinhalten betrifft, so sind gemäß dem "Règlement grand-ducal du 26 mars 1974 établissant la liste des stupéfiants" nur diejenigen mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% erlaubt.
CBD als konsumierbares Rauchprodukt :
- Die Verwendung der Cannabispflanze in pflanzlichen Rauchprodukten ist nur erlaubt, wenn das Produkt keine Spuren von Tabak enthält und der THC-Gehalt unter 1% liegt.
- Nach dem Gesetz vom 11. August 2006 zur Bekämpfung des Tabakkonsums ist es verboten, "pflanzliche Rauchprodukte mit CBD" an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen.
CBD in anderen Produkten:
Die Verwendung von aus Cannabis gewonnenen Inhaltsstoffen wie Harz, Extrakten und Essenzen aus Hanf oder Hanfharz in kosmetischen Mitteln ist verboten. Lediglich Hanfsamenöle aus einer Industriepflanze mit einem THC-Gehalt von weniger als 1% sind legal.
Drogen am Steuer
Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist verboten. Auch wenn der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, kann dieser Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen oder die Bedienung von Maschinen haben. Je nach Menge und Häufigkeit des Konsums von Cannabis kann ein THC-Wert im Blut von 1 ng/ml oder mehr erreicht werden, was nach der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung eine Straftat darstellt.