Unter Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying) versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Online-Diensten oder Telefon über einen längeren Zeitraum. Der Täter sucht sich ein Opfer, das sich gegen seine Übergriffe nicht oder kaum wehren kann. Zwischen Täter und Opfer besteht somit ein Machtungleichgewicht: Das ist für den Täter von Nutzen, während das Opfer sozial isoliert wird. (Quelle: bee-secure.lu)
Durch sein verletzendes Verhalten verstößt der Täter gegen ein oder mehrere Gesetze:
- Mobbing, Stalking (Artikel 442-2 des Strafgesetzbuchs; Gesetz vom 11. August 1982 über den Schutz des Privatlebens), wenn jemand beispielsweise ständig am Telefon belästigt wird.
- Verleumderische oder diffamierende Aussagen, Beleidigungen (Gesetz vom 8. Juni 2004).
- Verletzung der Privatsphäre (Gesetz vom 11. August 1982 über den Schutz des Privatlebens) wenn ohne die vorherige Zustimmung der betroffenen Person Fotos/Videos veröffentlicht werden.
- Verstöße gegen den Datenschutz (Gesetz vom 2. Juli 2007).
- Verstoß gegen den Kinder- und Jugendschutz (Gesetz vom 16. Juli 2011).
- Rassistische oder diskriminierende Äußerungen (Artikel 457-1 des Strafgesetzbuchs).
- Cyberkriminalität (Artikel 509-1ff. des Strafgesetzbuchs) und Hacking - wenn sich jemand unerlaubt Zugang zu einem fremden Computer/Smartphone verschafft.
Es sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. Grundsätzlich reicht eine mündliche Beschreibung der Sachlage aus. Um die Anzeige zu untermauern, ist es sinnvoll, Beweismittel (wie Fotos Screenshots, Nachrichten) für den Vorfall mitzubringen.
Selbsthilfe
Lassen Sie es nicht zu, dass der Täter Sie weiter belästigt!
Sie können:
- den Kontakt sperren;
- den Täter beim Betreiber der Seiten melden;
- Ihr Passwort ändern;
- nicht direkt antworten (tun Sie so, als sei Ihnen das Cybermobbing egal);
- Ihre E-Mail-Adresse/Telefonnummer/Nutzerkonten ändern;
- Kopien, Screenshots, Fotos machen (und als Beweismittel aufbewahren).