Anzeige erstatten - Vorgehensweise

EINE STRAFTAT MELDEN

Wenn Sie durch eine Straftat Schaden erlitten haben, können Sie bei einem Polizeikommissariat Anzeige erstatten (in bestimmten Fällen können Sie auch online Anzeige erstatten).

Die Anzeige kann in einer von Ihnen verstandenen Sprache erfolgen. Der Polizeibeamte kann gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzuziehen.

Der Polizeibeamte nimmt die Begleitumstände und den Ablauf des Vorfalls zu Protokoll. Hierbei kommt es darauf an, so viele Einzelheiten wie möglich zu schildern, damit die Polizei den oder die Täter besser ermitteln kann. Nach der Unterredung müssen Sie das Protokoll unterschreiben, bevor es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Anzeige begründet ist und entscheidet über ihren weiteren Verlauf.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu machen.

Als Opfer haben Sie Anspruch darauf, sich von einem Anwalt helfen oder vertreten zu lassen.

SIE ZÖGERN, ANZEIGE ZU ERSTATTEN?

Sie denken, dass die Polizei Ihnen nicht glauben wird?

Haben Sie eventuell Angst vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen oder glauben Sie, dass eine Anzeige nichts bringt?

Wenn Sie einer Straftat zum Opfer gefallen sind, ist Ihr Schaden in der Tat durch eine Anzeige nicht wiedergutzumachen. Doch ohne Ihre Anzeige kann der Täter nicht ausfindig gemacht werden und es ist nicht auszuschließen, dass er weitere Taten begeht, die Ihnen oder anderen Personen schaden. Deswegen ist es wichtig, Anzeige zu erstatten.

Selbst wenn Sie der Auffassung sind, dass der Schaden nur gering ist und dass eine Anzeige nichts nützt, ist es wichtig, dass Sie die Straftat der Polizei melden.

Wenn Sie nicht alleine zum Kommissariat gehen möchten, können Sie sich selbstverständlich von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen.

Wenn Sie einem Betrug zum Opfer gefallen sind, braucht es Ihnen nicht unangenehm zu sein – Sie sind nicht die einzige Person, die auf den Trick hereingefallen ist. Doch dank Ihrer Anzeige kann es gelingen, den Betrüger zu identifizieren.

Informieren Sie die Polizei über eine Straftat und helfen Sie dadurch, weitere Taten zu verhindern!

ABLAUF DES VERFAHRENS

Strafverfahren in Luxemburg bestehen aus 2 Stufen, dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung. Die Polizei und/oder ein Ermittlungsrichter sind mit den Ermittlungen betraut, die auch als Voruntersuchung bezeichnet werden. Nach dem Abschluss der Ermittlungen kommt der Fall vor eine Kammer (Chambre du Conseil du Tribunal), die entscheidet, ob er an ein Gericht übergeben wird oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Wenn der Fall vor Gericht geht, findet eine Gerichtsverhandlung statt, in der die gesammelten Beweise geprüft werden und der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig gesprochen wird. Im Falle eines Schuldspruchs verurteilt das Gericht den Angeklagten. Reichen die gesammelten Beweise nicht aus, um den Angeklagten schuldig zu sprechen, spricht ihn das Gericht frei. 

DIE RECHTE VON OPFERN

Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen laut Gesetz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren (der Hauptverhandlung) bestimmte individuelle Rechte zu.

Diese Rechte werden Ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Bei der Strafanzeige und während des Verfahrens haben Sie unter anderem das Recht:

  • eine von Ihnen verstandene Sprache zu verwenden, wenn Sie bei einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten, andernfalls kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden;
  • unentgeltlich eine Kopie Ihrer Anzeige und aller in diesem Zusammenhang hinterlegten Belege zu erhalten;
  • eine Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige zu erhalten und automatisch über die mögliche Einstellung Ihres Falls und die Gründe dafür informiert zu werden;
  • über die weiteren Verfahrensschritte informiert zu werden, falls es aufgrund der Sachlage zu einer Einleitung von Ermittlungen kommt;
  • automatisch von der Staatsanwaltschaft über das Datum der Verhandlung über den Fall informiert zu werden;
  • über das rechtskräftige Urteil in der Strafsache informiert zu werden.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Ihnen Schutz zu bieten, wenn es zu Drohungen und Racheakten seitens des Täters oder anderer kommt. Dieser Schutz muss von Aufnahme bis Abschluss der Ermittlungen gewährt werden.

Minderjährige Opfer genießen einen besonderen Schutz. Minderjährigen stehen zusätzliche Rechte zu.

Wenn Sie aufgrund von unzureichendem Einkommen keinen Zugang zur Justiz haben, stellt der luxemburgische Staat Ihnen kostenlosen und umfassenden Rechtsbeistand zur Verfügung, damit Sie Ihre Interessen verteidigen können.

Jedes Opfer ist berechtigt, als Nebenkläger aufzutreten. 

ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dadurch Schaden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Ministerium der Justiz eine Entschädigung beantragen.

Sie können selbstverständlich auch als Nebenkläger auftreten und vom Straftäter, wenn er für schuldig befunden wurde, eine angemessene Entschädigung fordern. Häufig ist dies allerdings schwierig, weil der Täter entweder nicht ermittelt werden konnte oder zwar ermittelt, aber nicht aufgefunden werden konnte oder zahlungsunfähig ist.

Das geänderte Gesetz vom 12. März 1984 über die Entschädigung für gewisse Opfer von Körperschäden, die aus einer Straftat herrühren, schafft hier Abhilfe, indem es bestimmten Opfern von Straftaten Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Staatshaushalt gewährt. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Maßnahme zugunsten der Opfer.

Weitere Informationen über die Entschädigung der Opfer finden Sie auf der Website des Ministeriums der Justiz.

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