Barrierefreiheit

Déclaration d'accessibilité

Die öffentliche Einrichtung "Die Großherzogliche Polizei" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://police.public.lu/

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Konformität

Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

Wir bemühen uns, diese Nichtkonformitäten schnellstmöglich zu korrigieren.

  • Im formularen (ausser Kontakt) ist das automatische Ausfüllen der Felder nicht verfügbar, jedoch können vom Browser Autovervollständigungsvorschläge gemacht werden.
  • In der Struktur der Website stimmen einige Linktitel nicht genau mit dem sichtbaren Titel überein, die Titel ermöglichen es aber dennoch, das Ziel des Links zu verstehen.
  • Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
  • Auf manchen Seiten ist die Rangordnung der Titel ungeeignet;
  • Einige Texte stehen zwischen Layout-Tags. Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen.
  • Einige nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videos verfügen nicht über eine genaue Transkription. Wir bemühen uns, die im Video vermittelten Inhalte im umgebenden Text wiederzugeben.
  • Die Elemente auf der Startseite, über die soziale Netzwerke eingebunden werden, enthalten Inhalte, die mehrere Unvereinbarkeiten aufweisen.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die redaktionellen Inhalte, insbesondere ältere Inhalte, können Nichtkonformitäten aufweisen:
    • schlecht formatierte Listen und Zwischentitel;
    • ungeeignete Linktitel und Alternativen für Bilder,
    • nicht angegebene Sprachwechsel.
  • Die Links in den untergeordneten Menüs sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf die Informationsseiten dieses untergeordneten Menüs ist jedoch von der Navigationsleiste erreichbar und von der Fußzeile aus möglich.
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • in der mobilen Version der Website: die Schaltflächen zum Öffnen des Menüs und der Filter;"
    • die Nutzung des Sliders; Die Informationen in diesem Slider können ohne Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf die
    • Fußzeile aufgerufen werden.
    • in der Suche: die Anwendung Filter; Dies sollte jedoch den Zugang zu Informationen nicht beeinträchtigen. Des Weiteren werden diese Komponenten in einer künftigen Fassung überarbeitet, um das Nutzererlebnis zu verbessern und vollständig mit der Barrierefreiheit vereinbar zu sein.
  • In der Site-Kopfzeile unterscheidet sich die Reihenfolge der Tastaturnavigation von der visuellen Reihenfolge zwischen dem Menü, den Sprachen und dem Suchformular

Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.

  • Downloads, die von Dritten bereitgestellt werden, stehen nicht unter unserer Kontrolle.
  • Alle vor dem 23. September 2020 auf der Website veröffentlichten Videos.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16. September 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "SIP". Die Erklärung wurde zuletzt am 04/04/2022 überprüft.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsmodell Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden. Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. Bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur.
  2. Bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts.
  3. Kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screen Readern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder am Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.


Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.

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