Menschenhandel

Der Begriff „Menschenhandel“ bezeichnet die Anwerbung, Beförderung von einem Ort zum anderen innerhalb desselben oder eines anderen Landes, Beherbergung, oder Unterbringung von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung zum Zweck der Ausbeutung (Prostitution, Zwangsarbeit, Entnahme von Organen usw.).

Menschenhandel zählt wie Drogen- und Waffenhandel zu den wichtigsten internationalen kriminellen Aktivitäten.

Menschenhandel ist ein im Strafgesetzbuch definierter Straftatbestand (Artikel 382-1 ff.). Auf Menschenhandel stehen schwere Strafen (Haftstrafen zwischen 3 bis 10 Jahren und Geldstrafen bis zu 100.000€).

Wenn Sie Opfer von Menschenhandel geworden sind oder Anzeichen entdecken, die auf Menschenhandel hindeuten, melden Sie sich bitte bei der Polizei:

  • Telefonisch: (+352) 244 60 3220 (Werktags von 8-16 Uhr) oder 113 (außerhalb der Bürozeiten)
  • Per E-Mail: traite@police.etat.lu

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