Das Gesetz vom 22. Dezember 2006 zum Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Minderjährige unter 16 Jahren sieht Folgendes vor:
„In allen Getränkeausschänken und Geschäften sowie an öffentlichen Orten ist es verboten, alkoholische Getränke oder Mischgetränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2% zum Verzehr am Veranstaltungsort oder zum Mitnehmen an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen oder kostenlos anzubieten. Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz wird mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 1.000 Euro geahndet.“