Grooming

Der englische Begriff „Grooming” (anbahnen, vorbereiten) beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Erwachsener, anonym oder unter einer falschen Identität, über einen längeren Zeitraum (Wochen oder Monate) ein Vertrauensverhältnis zu einem Minderjährigen im Internet aufbaut, mit dem Ziel, ihn/sie zu sexuellen Handlungen (online und offline) zu überreden. (Quelle: bee-secure.lu)

Das Phänomen des Grooming ist im Zusammenhang mit der Verbreitung der sozialen Netzwerke aufgetaucht.

Es handelt sich dabei um eine Straftat, für die laut Artikel 385-2 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und 3 Jahren und eine Geldstrafe zwischen 251 und 50.000 Euro drohen. Kommt es auf Vorschlag des Täters hin zu einer Begegnung, beträgt die drohende Freiheitsstrafe zwischen einem und 5 Jahren und die Geldstrafe zwischen 251 und 75.000 Euro.

Wenn Sie (oder Ihr Kind) Opfer von Grooming geworden sind, sollten Sie sich unbedingt mit der Polizei in Verbindung setzen.

Sie können auch dieses Formular auf unserer Website ausfüllen, damit die zuständigen Behörden Ermittlungen einleiten können.

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