Contrôles d’imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d’Etat

Région Capitale

Durant la nuit du 08 au 09 octobre 2020 la Police a procédé entre 20h45 et 01h15 à Luxembourg, rue de Beggen, rue de Hollerich et boulevard Général G.S. Patton à des contrôles d’imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d’Etat, tel que prévu par l’article 12, paragraphe 3, alinéa 8, de la loi modifiée du 14 février 1955, concernant la réglementation de la circulation sur toutes les voies publiques.

  • 226 automobilistes ont été soumis à l’examen sommaire de l’haleine, même en absence de tout indice grave.
  • Dans 15 cas, l’examen s’est relevé positif et 11 procès-verbaux respectivement 4 avertissement taxés (AT) ont été dressés.
  • 4 permis de conduire ont été retirés sur place.

Retrait permis Art.12
08-09/10/2020

  • Kurz vor 21h00 kam es in Luxemburg-Stadt an der Kreuzung Fort Wedell und rue d'Epernay zu einem Verkehrsunfall mit Materialschaden wobei einer der Parteien sich weigerte eine gütliche Einigung auszustellen und sich vom Unfallort entfernen wollte. Beim Eintreffen einer Polizeistreife musste beim Atemlufttest dieses Fahrers zu hoher Alkoholkonsum festgestellt werden. Nach dem positiven Alkoholtest verweigerte dieser jedoch jegliche weitere Massnahmen. Als die Beamten ihm alsdann mitteilten, dass ihm aufgrund seiner Verweigerung der Führerschein entzogen wird, beschimpfte und beleidigte er die Polizisten. Er wollte in seinen Wagen steigen um weiterzufahren, wovon er jedoch abgehalten werden konnte. Indem der Mann sehr aufbrausen und partout nicht zur Vernunft zu bringen war sowie durch sein Benehmen eine Gefahr für sich und Drittpersonen darstellte wurde er im Passagearrest untergebracht. Der Vorfall wurde zu Protokoll genommen.
  • Kurz nach Mitternacht fiel eine Autofahrerin in der route d'Arlon infolge ihrer rasanten Fahrweise auf. Nachdem dieselbe innerorts einen voranfahrenden Pkw überholte und weiterhin mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Strassen fuhr nahm eine Polizeistreife die Verfolgung auf. Die Fahrerin konnte wenig später kontrolliert werden. Entgegen ihren Angaben kein Alkohol getrunken zu haben, verlief ein anschliessender Alkoholtest jedoch positiv. Ihr Führerschein wurde eingezogen, Strafanzeige wurde erstellt.
  • Weiterhin wurde im Laufe der Nacht gegen 2 Autofahrer aufgrund positiver Alkoholtests Strafanzeige ohne Führerscheinentzug (Resultat unter 1,2%) gestellt, dies in Luxemburg-Stadt und auf der N7 Brandenbourg

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