Illegale Partys und Verstösse gegen die Covid-Gesetzgebung
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Am Sonntagmorgen wurde kurz nach 09:00 Uhr eine Party im Waldstück bei Bockholz, in der Nähe des Park Housen gemeldet. Der Bürgermeister aus Hosingen meldete sich ebenfalls indem mehrere Beschwerden seitens der Einwohner eingingen. Ein Förster, welcher sich vor Ort begab schätzte, dass sich mehr als 200 Personen vor Ort befinden würden. Die ersten Patrouillen bestätigten die Musik, sichteten mehrere Fahrzeuge und forderten aufgrund der geschätzten Anzahl an Gästen Verstärkung an. Mehrere Patrouillen begaben sich vor Ort um gemeinsam die illegale Party aufzulösen. Die genauen Umstände wurden mit den Förstern (Service Eaux et forêts) abgeklärt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die meisten der Anwesenden hatten beim Eintreffen der Polizei eine Maske an und verhielten sich kooperativ. Es wurde versucht die Daten von möglichst vielen Anwesenden einzusammeln. Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei um eine Party handelte, welche im Vorfeld über die Sozialmedien mit Wahrscheinlichkeit aus den Nachbarländern organisiert wurde. Die Identität von mehr als 50 Personen wurde festgehalten, wobei sich herausstellte, dass die meisten der Gäste keine Ansässigen waren. Strafanzeigen sowie Berichte aufgrund der Übertretungen des Naturschutzgesetztes und der Covid Bestimmungen werden erstellt.
Auch in der Nacht mussten bei mehreren Einsätzen auf die aktuellen Covid Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. So zum Beispiel gegen 02:30 Uhr in Esch/Alzette in einer Diskothek in der rue d’Audun. Mit mehreren Patrouillen konnten dann im Inneren des Lokals Gäste gesichtet und Musik vernommen werden. Der Besitzer wurde erneut auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht, die Gäste wurden nach Draußen gebeten und die Disko geschlossen. Bericht an das zuständige Ministerium wird erstellt.
Auch in Sandweiler wurde gestern Abend gegen 22:30 Uhr laute Musik in einem überfüllten Lokal in Sandweiler gemeldet. Dies bestätigte sich vor Ort, so dass eine Kontrolle des Lokals durchgeführt wurde. Strafanzeige wird erstellt, da der Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Feststellungen nicht anwesend war. Des Weiteren wird Bericht bezüglich der Covid Verstösse an das zuständige Ministerium geleitet.