Letzte Woche wurden landesweit täglich um die 35 Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Hierbei wurden mehr als 20 Protokolle beziehungsweise Berichte an die zuständigen Behörden erstellt, da sich Etablissements oder Geschäfte nicht an die Vorschriften gehalten haben. So wurde etwa der Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts im Süden des Landes am vergangenen Dienstag (27.10) protokolliert, da die Angestellten sich nicht an die Maskenpflicht hielten. Obwohl dieselben ausführlich auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen wurden, trugen sie bei einer erneuten Überprüfung nur wenige Stunden später noch immer keine Masken.
Über das Wochenende (Freitag - Sonntag) haben landesweit täglich um die 50 Kontrollen stattgefunden. In diesem Kontext wurden etwa in Petingen, Düdelingen und Luxemburg im Laufe des Samstagabends in Schanklokalen Verstöße gegen die sanitären Vorschriften festgestellt.
Zusätzlich zu den Berichten / Protokollen an die zuständigen Behörden wurden landesweit um die 150 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Dies vorwiegend am vergangenen Wochenende. Die Verwarnungen richteten sich größtenteils gegen Privatpersonen, welche sich nicht an die abendliche Ausgangsbeschränkung um 23.00 Uhr hielten.
Mehr als 30 dieser 150 gebührenpflichtigen Verwarnungen wurden gelegentlich einer großangelegten Kontrolle in Luxemburg-Stadt getätigt (siehe Fotos), welche in der Nacht von Samstag auf Sonntag ab 21:00 Uhr in der Oberstadt, in Clausen, in Cents und im Tunnel Gluck durchgeführt wurde. Hier lag das Hauptaugenmerk auf dem Respekt der sanitären Vorschriften in Restaurants und Cafés und der Einhaltung der Sperrstunde. Bei den meisten festgestellten Verstößen handelte es sich um Privatpersonen, welche zu spät noch ohne triftigen Grund unterwegs waren.
In Wiltz wurde am Freitagabend eine Privatparty aufgelöst, bei der um die 20 Personen zugegen waren. Hier wurde Protokoll erstellt.
Die Polizei wird auch weiterhin landesweit Kontrollen durchführen. Jede Person, die die Ausgangssperre nicht respektiert, riskiert kontrolliert zu werden. In diesem Sinne rät die Polizei, dass Personen welche zwischen 23.00 und 06.00 Uhr unterwegs sind ein Dokument bei sich tragen, das klar darlegt, dass ein Grund für eine Ausnahme bezüglich der Ausgangssperre vorliegt. Dies kann z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein Reiseticket (Flugzeugticket) sein.