Im Laufe der letzten Woche hat die Polizei bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus landesweit rund 370 Kontrollen durchgeführt. Im Fokus dieser Kontrollen standen neben den Regeln betreffend die Ausgangssperre (rund 260 Kontrollen) und Menschenansammlungen auch die Kontrolle innerhalb von Einkaufszentren und sonstigen gewerblichen Aktivitäten sowie deren sanitäre Konzepte.
Im genannten Zeitraum wurden rund 150 Personen gebührenpflichtig verwarnt. So wurden am 14.03.2021 kurz nach 01.00 Uhr 10 Personen, welche sich auf einem Camping im Norden des Landes versammelt hatten, gebührenpflichtig verwarnt.
Insgesamt handelte es sich bei rund 70% der gebührenpflichtigen Verwarnungen um Verstöße gegen die Ausgangssperre zwischen 23.00 und 06.00 Uhr.
Des Weiteren mussten die Beamten in 11 Fällen Protokoll bzw. Bericht wegen Nicht-Einhaltung der sanitären Vorschriften an die zuständigen Behörden erstellen, dies v.a. im Rahmen von Ansammlungen von Personen im privaten Bereich bzw. da Geschäftslokale sich nicht an die Bestimmungen gehalten haben.
So wurden der Polizei am 12.03.2021 kurz nach 22.00 Uhr mehrere Personen in einem Lebensmittelgeschäft in Esch/Alzette gemeldet, welche dort zusammenkamen, ohne sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Einige Personen trugen keine Maske, andere konsumierten innerhalb des Geschäftslokals Alkohol, weshalb sie gebührenpflichtig verwarnt wurden und Protokoll, sowie ein Bericht an die zuständigen Behörden erstellt wurde.
Eine Übersicht der aktuell geltenden Maßnahmen befindet sich auf unserer Webseite: https://police.public.lu/fr/actualites/2021/03/semaine-11/nouvelles-dispositions-loi-covid.html