Während der letzten Woche hat die Polizei im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus landesweit rund 300 Kontrollen durchgeführt. Im Fokus dieser Kontrollen standen neben den Regeln betreffend die Ausgangssperre (rund 200 Kontrollen) und Menschenansammlungen auch die Kontrollen innerhalb von Einkaufszentren und sonstigen gewerblichen Aktivitäten sowie deren sanitären Konzepte.
Im genannten Zeitraum wurden rund 200 Personen gebührenpflichtig verwarnt. So wurde der Polizei z.B. am 22.03.2021 gegen 17.45 Uhr in Esch/Alzette eine private Zusammenkunft von Personen gemeldet, bei der zu viele Personen zugegen seien. In der Tat wurden vor Ort 6 Personen gebührenpflichtig verwarnt.
Zudem wurden der Polizei am 26. und 27. März jeweils am Abend Menschenansammlungen im städtischen Park Dräi Eechelen gemeldet. Vor Ort ergriffen die Feiernden jeweils die Flucht vor der herbeigeeilten Polizei.
Etwa 70% der gebührenpflichtigen Verwarnungen, welche im genannten Zeitraum ausgestellt wurden, sind auf den Verstoß gegen die Ausgangssperre zwischen 23.00 und 06.00 Uhr zurückzuführen.
Des Weiteren mussten die Beamten in 33 Fällen Protokoll bzw. Bericht wegen Nicht-Einhaltung der sanitären Vorschriften an die zuständigen Behörden erstellen, dies u.a. im Rahmen von Ansammlungen von Personen im privaten Bereich, bei Verstößen, welche durch Minderjährige begangen wurden, bzw. da Restaurants oder Cafés sich nicht an die Bestimmungen gehalten haben.
So wurden der Polizei am 26.03.2021 gegen 12.45 Uhr Gäste innerhalb eines Lokals auf der Kockelscheuer gemeldet. An Ort und Stelle konnten 3 Gäste angetroffen werden, welche gebührenpflichtig verwarnt wurden. Protokoll sowie Bericht wurde an die zuständigen Behörden erstellt.