Während der letzten beiden Wochen hat die Polizei im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus landesweit rund 600 Kontrollen durchgeführt. Im Fokus dieser Kontrollen standen neben den Regeln betreffend die Ausgangssperre (rund 260 Kontrollen) und Menschenansammlungen auch die Kontrollen innerhalb von Einkaufszentren und sonstigen gewerblichen Aktivitäten sowie deren sanitären Konzepte.
Im Verlauf der beiden letzten Wochen wurden rund 360 Personen gebührenpflichtig verwarnt, da sie sich nicht an die Bestimmungen gehalten haben. Von den gebührenpflichtigen Verwarnungen, die im genannten Zeitraum ausgestellt wurden, sind rund 270 auf den Verstoß gegen die Ausgangssperre zwischen 23.00 und 06.00 Uhr zurückzuführen.
So wurden bei einer Kontrolle am frühen 03.04.2021 zwei Personenwagen gestoppt, welche trotz der nächtlichen Ausgangssperre ohne triftigen Grund unterwegs waren. Während der Kontrolle der Insassen konnten zusätzlich 5 Fußgänger angetroffen werden, welche ebenfalls ohne gültigen Grund während der Ausgangssperre unterwegs waren. Insgesamt wurden 10 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Des Weiteren mussten die Beamten in 27 Fällen Protokoll bzw. Bericht wegen Nicht-Einhaltung der sanitären Vorschriften an die zuständigen Behörden erstellen, dies u.a. im Rahmen von Ansammlungen von Personen im privaten sowie im öffentlichen Bereich, bzw. da Restaurants oder Cafés sich nicht an die Bestimmungen gehalten haben.