Bei der Kontrolle eines Zuges aus Belgien konnte am 06.10.2021 gegen 14.20 ein Fahrgast weder ein Zugticket vorweisen noch sich beim Schaffner ausweisen, weshalb die Unterstützung der Polizei beim Einfahren in den Hauptbahnhof in Luxemburg angefragt worden war. Bei der Personenüberprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass gegen den Fahrgast ein Aufenthaltsverbot für das Großherzogtum bestand.
Diesbezüglich wurde die Staatsanwaltschaft Luxemburg in Kenntnis gesetzt, welche die Festnahme des Mannes und dessen Vorführung am Morgen des 07.10.2021 beim Untersuchungsrichter anordnete.