Mitteilung der Polizei im Hinblick auf die Neujahrsfeierlichkeiten 2021

Kontrolle der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie

Im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erinnert die Polizei daran, dass seit Samstag, dem 25. Dezember 2021, neue Maßnahmen in Kraft sind und dass es für die Silvesternacht keine Ausnahmen geben wird.

In diesem Sinne wird die Polizei weiterhin die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrollieren und sich insbesondere auf die folgenden drei Aspekte konzentrieren: die Anwendung der Covid-Check-Regelung in Gaststätten und Schankbetrieben, die Einhaltung der auf 23.00 Uhr festgelegten Sperrstunde für diese Betriebe sowie Versammlungen.

Die Kontrollen werden sowohl gezielt als auch im Rahmen von regulären Einsätzen oder auf Anforderung durchgeführt.

Angekündigte Demonstration

Die Polizei wird die für die Silvesternacht angekündigte Veranstaltung aufmerksam verfolgen und mit einem angemessenen Aufgebot vor Ort sein, um den reibungslosen Ablauf und die Begleitung der Veranstaltung gewährleisten zu können, gegebenenfalls den Verkehr zu regeln und bei Bedarf einzugreifen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wie an den vergangenen Wochenenden eine Demonstrationszone vom Glacisfeld bis zur „Place de l'Europe“ reicht.

Alle von den Beamten festgestellten Verstöße werden verfolgt, gegebenenfalls auch nach der Demonstration selbst, aufgrund von Analysen und Untersuchungen.

Verstärkte Polizeipräsenz in der Silvesternacht

Im Rahmen der Kriminalitätsprävention und der allgemeinen Überwachung des Territoriums wird die Polizei, wie in den vergangenen Jahren, ihr Personal für die Nacht des 31. Dezembers - die traditionell zu den arbeitsreichsten Nächten des Jahres zählt - erhöhen und je nach Verfügbarkeit und Prioritäten auf Anrufe aus der Bevölkerung reagieren.

Die Präsenz vor Ort wird daher im ganzen Land verstärkt, um im Bedarfsfall so schnell wie möglich eingreifen zu können.

Die Notrufnummer 113 nicht überlasten

Wie bereits erwähnt, zählt die Nacht des 31. Dezembers zu den unruhigsten Nächten des Jahres. Daher bittet die Polizei die Bürger, den Notruf 113 nur in dringenden, bedrohlichen oder gefährlichen Fällen zu kontaktieren.

Bei nicht dringenden Angelegenheiten empfiehlt die Polizei den Bürgern, sich in den kommenden Tagen mit einer Polizeidienststelle ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, um eventuell eine Anzeige zu erstatten, oder das E-Kommissariat zu nutzen, über das eine Reihe von Formalitäten online erledigt werden können. Link zum E-Kommissariat: https://police.public.lu/de/commissariat-virtuel.html.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in den kommunalen Polizeiverordnungen geregelt. Es ist daher angebracht, sich vorab bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung zu erkundigen, ob das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Straßen erlaubt ist oder nicht.

In jedem Fall empfiehlt die Polizei den Menschen, sich gegebenenfalls vorher mit ihren Nachbarn abzusprechen, nur pyrotechnische Produkte zu kaufen, die über eine CE-Kennzeichnung verfügen und die Sicherheitsvorkehrungen strikt einzuhalten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://police.public.lu/fr/actualites/2019/12/w51/23-pyrotechnique.html.

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