Lärmbelästigung bei Gastwirtschaft – Schließung angeordnet

Nachdem der Polizei gestern Abend eine Lärmbelästigung bei einer Gastwirtschaft in Ettelbruck gemeldet wurde, sollte die Polizei auf Anordnung des Bürgermeisters im Rahmen des Artikel 12 des Polizeigesetzes das besagte Lokal schließen. Mehrere Polizeistreifen beteiligten sich sicherheitshalber an der Schließung des gut besuchten Lokals. Mehrere Kunden sowie der Wirt verweigerten der Polizei jedoch den Zutritt zum Lokal und folgten den Anweisungen der Beamten nicht. Der Wirt zeigte sich äußerst unkooperativ und zerriss sämtliche Papiere vor den Beamten. Da die Stimmung vor Ort ziemlich angespannt war, wurde im Sinne einer deeskalierenden Vorgehensweise entschlossen, abzuziehen und Anzeige wegen Nachtlärm, Amtsbeleidigungen, Drohungen und Verstoß gegen das Schankwirtschaftsgesetz zu erstellen, sowie sämtliche weiteren Verstöße zu Protokoll zu bringen. So wurde unter anderem festgestellt, dass ein Reifen eines Dienstwagens durchgestochen wurde.

Weitere Ruhestörungen

In der vergangenen Nacht musste die Polizei zudem etwa 2 Dutzend Mal wegen Störung der Nachtruhe in Wohnungen oder Lokalen ausrücken. In den meisten Fällen konnte die Angelegenheit vor Ort geklärt werden.

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