Festnahme nach Nicht-Einhaltung eines Verweisungsentscheids

Bezüglich einer Verweisung, welche im Rahmen einer häuslichen Gewalt seitens der Staatsanwaltschaft gegen einen Familienvater gesprochen worden war, wurde die Polizei gestern Abend (13.01.2023) darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Mann die gerichtlichen Maßnahmen nicht einhalten würde. Der Mann, welcher unter starkem Alkoholeinfluss stünde, sei an der Wohnadresse der Familie in Esch/Alzette vorstellig geworden und hätte der Ehefrau gegenüber Morddrohungen geäußert.
Der Gefährder konnte noch vor Ort von der Polizei angetroffen und mit zur Dienststelle genommen werden.
Die in Kenntnis gesetzte Staatsanwaltschaft ordnete die Festnahme des Mannes und dessen Vorführung bei der Untersuchungsrichterin an diesem  Morgen an. 

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