Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden von Samstagabend 22:30 Uhr bis Sonntagnacht 04:00 Uhr Alkoholkontrollen in folgenden Ortschaften durchgeführt:
- Luxembourg, rue de Bonnevoie
- Luxembourg, route d‘Arlon
- Luxembourg, rue de Neudorf
- Foetz, rue du Brill
- Differdange, rue Emile Mark
An insgesamt 466 Verkehrsteilnehmern wurde ein Atemlufttest durchgeführt um festzustellen ob ein Alkoholeinfluss vorliegt.
In 26 Fällen erbrachte der Test ein positives Resultat. Diesbezüglich wurden 19 Protokolle und 7 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
10 Führerscheine wurde eingezogen.
Weitere Führerscheinentzüge
Gestern Morgen war ein Verkehrsteilnehmer kurz vor 09:00 Uhr in seinem Wagen eingeschlafen als er an der Verkehrsampel des Boulevard de Kockelscheuer wartete.
Ein Anrufer meldete, dass erfolglos versucht wurde den Mann zu wecken. Vor Ort gelang es den Beamten den Fahrer aus dem Schlaf zu reißen. Da ein Alkoholgeruch festgestellt wurde, folgte die Anweisung der Durchführung eines Atemlufttestes. Dieser ergab, dass der zulässige Höchstwert fast auf das Doppelte überschritten wurde. Fahrverbot wurde zugestellt.
Kurz nach 04:00 Uhr in der Nacht wurde eine Patrouille auf einen Verkehrsteilnehmer aufmerksam, welcher mit erhöhter Geschwindigkeit durch die rue du Laboratoire steuerte.
Der Fahrer wurde kontrolliert und verneinte Alkohol konsumiert zu haben. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert überschritten wurde. Fahrverbot wurde zugestellt.
Gegen 05:30 Uhr heute Morgen, wurde eine Patrouille in der rue de Belval auf die auffällige Fahrweise eines Verkehrsteilnehmers aufmerksam. Der Wagen wurde angehalten und der Fahrer kontrolliert. Bereits hierbei wurde ein Alkoholgeruch festgestellt.
Ein diesbezüglicher Test ergab, dass der zulässige Höchstwert deutlich überschritten wurde, was ein Führerscheinentzug zur Folge hatte.
Ungefähr zur gleichen Zeit, gelang es einer Patrouille einen Verkehrsunfall an der Kreuzung der Rocade de Bonnevoie zu vermeiden, indem sie trotz grünem Verkehrslicht anhielten.
Dies weil sich, aus der anderen Richtung, ein Fahrzeug näherte und der Fahrer nicht den Erschein erweckte an der roten Verkehrsampel stehen zu bleiben.
Das Fahrzeug wurde im Anschluss gestoppt. Bei der Kontrolle des Fahrers wurde ein Alkoholgeruch festgestellt. Ein diesbezüglicher Test ergab, dass der zulässige Höchstwert fast auf das Doppelte überschritten wurde. Provisorisches Fahrverbot wurde zugestellt.