Ruhestörungen

In der vergangenen Nacht wurde die Polizei rund 40 Mal wegen Ruhestörungen aufgrund von Nachtlärm kontaktiert. In etwa einem Viertel der Fälle konnte vor Ort keine derartige Feststellung gemacht werden, in den anderen Fällen handelte es sich größtenteils um lärmende Nachbarn, laute Musik aus Lokalen, beziehungsweise laute Personen auf öffentlicher Straße oder in der Umgebung von Lokalen. In allen Fällen waren die Personen einsichtig und die Angelegenheit konnten bereinigt werden.

Bei der Überprüfung einer Bar in Dudelange aufgrund einer Ruhestörung konnte allerdings keine gültige Schankwirtschaftsgenehmigung vorgezeigt werden. Entsprechend wurde Protokoll an die Staatsanwaltschaft erstellt.

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