Contrôles d'imprégnation alcoolique sur réquisition du Procureur d'Etat

Im Laufe des Wochenendes, sprich in der Nacht auf Samstag und Sonntag, wurden mehrere, von der Staatsanwaltschaft angeordnete, Alkoholkontrollen durchgeführt:

  • Freitagnacht, Autobahn A13, Ausfahrt Höhe Frisange;
  • Samstagnacht, Luxemburg, route d’Arlon;
  • Samstagnacht, Luxemburg, avenue Marie-Thérèse;
  • Samstagnacht, Luxemburg, avenue John F. Kennedy.

Insgesamt wurden 532 Verkehrsteilnehmer*innen aufgefordert, sich einem summarischen Alkoholtest zu unterziehen.

In 24 Fällen erbrachte der Test ein positives Resultat. Insgesamt wurden 15 Protokolle und 9 gebührenpflichtige Verwarnungen verfasst. Bei 8 Personen musste aufgrund des Alkoholgehaltes der Führerschein eingezogen oder ein provisorisches Fahrverbot ausgesprochen werden.

In der rue Batty Weber in Esch/Alzette, machte ein Fahrer gestern Abend, kurz nach 21 Uhr, ungewollt auf sich aufmerksam indem er ein sportliches Fahrverhalten in den Kurven zeigte und auf gerader Strecke in Schlangenlinien steuerte. Der Wagen wurde gestoppt und der Fahrer kontrolliert. Ein Atemlufttest ergab, dass der zulässige Höchstwert über das Doppelte überschritten wurde. Der Führerschein wurde eingezogen.

Fast zeitgleich wurde in der avenue Liberté in Niedercorn eine Polizeipatrouille auf einen Verkehrsteilnehmer auffällig. Der Wagen wurde kontrolliert und es konnte festgestellt werden, dass die Kennzeichen lediglich unter „reserviert“ eingetragen sind. Bei den Überprüfungen wurde ein Alkoholgeruch festgestellt. Ein diesbezüglicher Test ergab, dass der zulässige Höchstwert deutlich überschritten wurde. Der Führerschein wurde eingezogen. 

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