Mit der Reform des rechtlichen Rahmens über den Verkauf von Arzneistoffen und die Bekämpfung der Drogensucht (Loi du 19 février 1973 concernant la vente de substances médicamenteuses et la lutte contre la toxicomanie), sind in Luxemburg der Anbau und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Anbau und Konsum
Der Konsum von Cannabis oder Cannabisprodukten durch eine volljährige Person an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Wohnort ist nun erlaubt. Der Konsum und der Besitz an einem anderen Ort sowie der Konsum vor Minderjährigen sind verboten, ebenso der Transport und der Erwerb von Cannabis oder Cannabisprodukten.
Erlaubt ist jedoch der heimische Anbau von bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushaltsgemeinschaft (drinnen oder draußen). Dieser darf nur aus Samen erfolgen. Diese müssen mit dem Namen des Herstellers, der Anzahl der Samen und einem Warnhinweis versehen sein. Die Pflanzen dürfen von der öffentlichen Straße aus nicht sichtbar sein.
Strafrechtliche Sanktionen
Gleichzeitig wurde ein erleichtertes Strafverfahren für verschiedene Verstöße eingeführt.
Die Mitglieder der großherzoglichen Polizei und die Beamten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung können in folgenden Fällen eine gebührenpflichtige Verwarnung ausstellen:
- Konsum von Cannabis oder Cannabisprodukten an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Wohnort: 145 €.
- Transport, Besitz oder Erwerb (entgeltlich oder unentgeltlich) von Cannabis oder Cannabisprodukten für den persönlichen Gebrauch in einer Menge von bis zu 3 Gramm: 145 €.
Des Weiteren wurden für verschiedene weitere Verstöße, etwa den Konsum in Anwesenheit von Minderjährigen, die Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Anbauortes oder den Erwerb, Transport und Besitz von Mengen von mehr als 3g Geld- und/oder Gefängnisstrafen festgelegt, welche im Falle eines Prozesses seitens eines Gerichts beschlossen werden können. Alle Informationen dazu finden sich hier.
Drogen im Straßenverkehr
Das Fahren unter dem Einfluss von Drogen ist verboten. Auch wenn der Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, kann dies Auswirkungen auf das Führen von Fahrzeugen oder die Bedienung von Maschinen haben. Je nach Menge und Häufigkeit des Konsums von Cannabis kann ein THC-Wert im Blut von 1 ng/ml oder mehr erreicht werden, was nach der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung eine Straftat darstellt.