Festnahme nach Nicht-Einhaltung eines Verweisungsentscheids

Am Abend des 06.05.2025 wurde ein Mann gemeldet, der sich vor einem Mehrfamilienhaus in Esch-Alzette aufhalten, an einer Wohnung sturmklingeln würde und somit gegen einen gerichtlichen Verweisungsentscheid verstoßen hatte. Weitere Untersuchungen ergaben, dass dieser ebenfalls bereits am Nachmittag vor dem Mehrfamilienhaus vorstellig geworden war. Der Tatverdächtige konnte im Rahmen einer Fahndung von einer Polizeistreife angetroffen werden. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und ordnete seine Festnahme an.

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