Alkohol am Steuer/Art.12

Gegen 18.30 Uhr am 19.05.2025 wurde ein alkoholisierter Motorradfahrer an einer Tankstelle in Remich gemeldet. Eine Polizeistreife konnte den Fahrer antreffen. Der Alkoholtest bei diesem verlief positiv und ein provisorisches Fahrverbot wurde ausgestellt.

Später, gegen 19.15 Uhr wurde eine Polizeistreife in der Rue d’Audun in Esch-Alzette auf ein Fahrzeug aufmerksam, das mit offenem Kofferraum fuhr. Das Fahrzeug wurde daraufhin gestoppt. Bei der Kontrolle konnten die Beamten eine Crackpfeife neben dem Fahrzeug liegend auffinden. Bei der Kontrolle gab der Fahrer an, dass er Drogen konsumiert habe. Des Weiteren stellte sich bei der Überprüfung des Fahrers heraus, dass ein Fahrverbot gegen diesen vorlag. Bei der Körperdurchsuchung des Beifahrers konnten ebenfalls Drogenutensilien sichergestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde Protokoll erstellt.

Gegen 20.30 Uhr wurde dann eine Polizeistreife in der Rue de Belval in Esch-Alzette  auch auf einem Fahrzeug aufmerksam, welches trotz Verbot in eine Einbahnstraße eingebogen war. Die Beamten konnten den Fahrer kurz danach antreffen und kontrollieren. Dieser konnte keinen gültigen Führerschein, und auch sonst keine Bordpapiere vorweisen. Außerdem konnten die Beamten einen Joint welcher bereits zur Hälfte geraucht war, im Inneren des Fahrzeuges sichten. Der Fahrer wurde zur Dienstelle gebracht zwecks weiterer Amtshandlungen. Da der Fahrer klare Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum aufwies wurde er einem Alkoholtest sowie einem Drogenstest unterzogen. Beide ergaben ein positives Resultat.  Ein Fahrverbot wurde zugestellt, das Fahrzeug wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und ein Protokoll wurde erstellt.

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