Am Abend des 26.11.2025 führte die Polizei in Zusammenarbeit mit und Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) großangelegte Kontrollen in Lokalen in Luxemburg-Bonneweg und im hauptstädtischen Bahnhofsviertel durch, bei der vornehmlich die Einhaltung der Bestimmungen des Schankwirtschaftsgesetzes, sowie des BTM- und Immigrationsgesetzes kontrolliert wurden.
Im Rahmen der Kontrolle wurden in 3 Fällen eine gebührenpflichtige Verwarnung und in 2 Fällen Protokoll aufgrund von Verstößen gegen die Drogengesetzgebung ausgestellt.
Gegen 10 der kontrollierten Personen lag ein Signalement vor. In einem Fall wurde eine Identitätsüberprüfung durchgeführt und in einem weiteren Fall wurde die Person erkennungsdienstlich behandelt (Erfassung von Fingerabrücken).
Bei 2 der kontrollierten Personen stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen diese vorlag. Sie wurden daraufhin nach ärztlicher Untersuchung im Centre pénitentiaire d'Uerschterhaff untergebracht.
Des Weiteren wurden drei Protokolle wegen Verstößen gegen das Schankwirtschaftsgesetz bzw. das Arbeitsgesetz erstellt.
An der Kontrolle waren 19 Polizeibeamte verschiedener Einheiten, sowie 6 Beamte des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamtes (ITM) beteiligt.