Am Abend des 18.12.2025 wurde der Polizei in Bonnevoie eine Betrugsmasche gemeldet. Ersten Informationen zufolge wurde eine Person von einem angeblichen Worldline-Mitarbeiter kontaktiert und aufgefordert, mehrere Überweisungen über die Luxtrust-App zu bestätigen. Anschließend wurde versucht, eine bislang unbekannte Geldsumme auf das Konto eines mutmaßlichen sogenannten Money Mules zu überweisen um so an das mit Hilfe der Betrugsmasche erbeutete Geld zu gelangen.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Polizeieinheiten konnte der Kontoinhaber identifiziert und gestellt werden. Dessen Wohnort wurde durchsucht und sein Telefon wurde beschlagnahmt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er festgenommen und am 19.12.2025 einem Untersuchungsrichter vorgeführt.
Am Abend des 21.12.2025 wurde der Polizei eine ähnliche Betrugsmasche in Esch-sur-Alzette gemeldet, bei der sich ersten Informationen zufolge der entstandene Schaden voraussichtlich auf fast 20.000 Euro beläuft. Im Rahmen der Ermittlungen konnte auch in diesem Fall ein mutmaßlicher Money Mule identifiziert und später von einer Polizeistreife gestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige festgenommen und am Morgen des 22.12.2025 einem Untersuchungsrichter vorgeführt.
Achtung: Money Muling ist strafbar
Money Muling ist eine im Bereich der Geldwäsche verwendete Technik, die von Tätern verschiedener Arten von Straftaten, z. B. Phishing oder anderen Betrugsdelikten, eingesetzt wird, um in den Besitz der Erträge aus ihren Straftaten, d. h. des durch ihre kriminellen Aktivitäten erwirtschafteten Geldes, zu gelangen.
Dazu bedienen sie sich sogenannter Money Mules. Diese Money Mules erhalten Geld von einem Bankkonto, das nicht ihr eigenes ist, und überweisen es auf ein anderes Konto oder heben es in bar ab und geben es gegen eine Provision an eine andere Person weiter.
Bei diesen Money Mules handelt es sich häufig um Jugendliche oder Personen in prekären finanziellen Verhältnissen, die über soziale Medien (z.B. Snapchat) und Messaging-Plattformen angeworben werden.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass es strafbar ist, sein Konto und/oder seine Bankkarte Dritten zur Verfügung zu stellen.
Neben dem Einfrieren von Bankkonten und der Beschlagnahme von Geldern können Personen, die der Geldwäsche beschuldigt werden, gemäß Artikel 506-1 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren und/oder einer Geldstrafe zwischen 1.250 EUR und 1.250.000 EUR bestraft werden. Können die Vermögenswerte nicht aufgefunden werden, kann die Einziehung auf andere Vermögenswerte der verurteilten Person in Höhe des Wertes der Vermögenswerte, die über das Konto transferiert wurden, angewendet werden.
Da die Täter von Money Muling manchmal sehr effektiv bei der Rekrutierung vorgehen, ist es nicht einfach, solche Versuche zu entlarven. Es gibt jedoch eine Reihe von Ratschläge, die Sie beachten sollten:
- Seien Sie misstrauisch bei lukrativen Angeboten, die schnelles und einfaches Geld versprechen;
- Stellen Sie Ihr Konto niemals Dritten zur Verfügung;
- Geben Sie Ihre Bankdaten nicht an Unbekannte weiter;
- Heben Sie kein Geld ab oder überweisen Sie kein Geld, dessen Herkunft Sie nicht kennen;
- Überweisen Sie niemals Geld auf ein Ihnen unbekanntes Konto, wenn Sie von Dritten dazu aufgefordert werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie als Money Mule missbraucht worden sind, stoppen Sie alle Transaktionen und verständigen Sie sofort die Polizei.