Gemeinsame Pressemitteilung der Großherzoglichen Polizei Luxemburg und der Bundespolizeidirektion Koblenz zu dem konsentierten Kontroll-verfahren der Bundespolizei auf der BAB 8 an der deutsch-luxemburgischen Binnengrenze bei Schengen

Koblenz, Saarbrücken, Schengen

Im Zuge der zwischen den Innenministern von Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland abgestimmten flexibleren Handhabung der vorübergehend wiedereingeführten Schengen-Binnengrenzkontrollen auf der Bundesautobahn (BAB) 8 haben die Großherzogliche Polizei Luxemburg und die Bundespolizeidirektion Koblenz ein gemeinsames Einsatzverfahren vereinbart, um bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Rahmen der Möglichkeiten weiter zu verringern.

Auch während der verkehrlichen Einschränkungen im Bereich der Moselbrücke bei Schengen (Niederlassung West der Autobahn GmbH: https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/verkehrsmeldung/a8-verkehrliche-einschraenkungen-im-bereich-der-moselbruecke-bei-schengen-update) werden weiterhin die Schengen-Binnengrenzkontrollen auf deutschem Territorium unmittelbar hinter der Grenzbrücke durchgeführt, um den erforderlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Hierzu haben sich die zuständigen Polizeibehörden von Luxemburg und Deutschland im Rahmen bilateraler Vereinbarungen auf ein vorübergehendes Einsatzverfahren verständigt, welches der Bundespolizei ermöglicht, kontrollrelevante Fahrzeuge bereits frühzeitig auf luxemburgischem Territorium zu identifizieren und diese abseits der BAB 8 auf deutschem Territorium zu kontrollieren. Dadurch entfällt die durch die Grenzkontrolle veranlasste Einspurigkeit und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h. Die Fahrzeuge, die kontrolliert werden sollen, werden aus dem fließenden Verkehr auf die Kontrollörtlichkeit am Parkplatz Moseltal ausgeleitet.

Mit diesem konsentierten Verfahren wird darüber hinaus die polizeiliche Zusammenarbeit mit Luxemburg weiter gestärkt.

Ab dem 1. August 2025 wird dieses vorübergehende innovative Verfahren angewandt werden und obliegt sodann einer stetigen Evaluierung.

Hinweise:

Dieses vorübergehende Alternativverfahren betrifft ausschließlich die Kontrollen der Bundespolizei auf der BAB 8 und hat keinen Einfluss auf die sonstigen Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei im Rahmen der vorläufig wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen

Auch ergibt sich hierdurch keine Auswirkungen auf die Rücknahme von Personen, denen die Einreise nach Deutschland verweigert wird.

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