Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Am Abend des 23.01.2026, gegen 19:00 Uhr, in Diekirch, fiel den Beamten bei einer Patrouillenfahrt ein Fahrzeug auf, welches in einem allgemeinen Halteverbot stand. Die Beamten entschieden sich den Fahrer zu kontrollieren. Als die Beamten die Fahrzeugpapiere sowie den Führerschein des Fahrzeugführers kontrollierten, konnte ein süßlicher Cannabisgeruch aus dem Inneren des Fahrzeugs wahrgenommen werden. Im Fahrzeug befanden sich insgesamt 4 Personen.

Alle Personen wurden gebeten sich auszuweisen und es wurde an sämtlichen Personen eine Körperdurchsuchung durchgeführt.

Es stellte sich heraus, dass eine Person bereits wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz signalisiert und zur Fahndung ausgeschrieben war.

Eine weitere Person trug Cannabis auf sich.

Der Fahrer gab unterdessen an Cannabis konsumiert zu haben.

Es wurde Protokoll erstellt wegen illegalem Besitz von Betäubungsmitteln, Konsum von Betäubungsmitteln, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, sowie Bericht wegen Nichteinhaltung von gerichtlichen Auflagen.

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