E-Roller nach gefährlicher Fahrt beschlagnahmt

In den frühen Morgenstunden des 22.10.2026 wurde eine Polizeistreife auf der Route de Trèves in Senningen auf einen E-Roller-Fahrer aufmerksam, der mit hoher Geschwindigkeit und ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs war.

Als der Fahrer bemerkte, dass die Polizeistreife wendete, ergriff er die Flucht und fuhr dabei zeitweise mit einer Geschwindigkeit von über 50 km/h. Nach kurzer Verfolgung konnte er auf einem Feldweg angehalten werden.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Roller technisch verändert worden war. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt und ein entsprechendes Protokoll erstellt.

Die Polizei erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten dürfen. Eine technische Veränderung zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit stellt einen Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung dar und kann unter anderem die Beschlagnahme des Fahrzeugs nach sich ziehen. Zudem muss die vorgeschriebene Beleuchtung sowohl tagsüber als auch nachts eingeschaltet sein.

Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften für E-Roller finden Sie auf der Internetseite der Police Grand-Ducale: https://gd.lu/dccKQM

Dernière mise à jour