
Strafverfahren in Luxembourg bestehen aus zwei Stufen, dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung. Die Polizei und/oder ein Ermittlungsrichter sind mit den Ermittlungen betraut, welche beim Richter als Untersuchung bezeichnet werden. Nach dem Abschluss der Ermittlungen kommt der Fall vor eine Kammer (Chambre du Conseil), die entscheidet, ob er an ein Gericht übergeben oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Wenn der Fall vor Gericht geht, findet eine Gerichtsverhandlung statt, in der die gesammelten Beweise geprüft werden und der Angeklagte schuldig oder nicht schuldig gesprochen wird. Im Falle eines Schuldspruchs verurteilt das Gericht den Angeklagten und legt das Strafmaß fest. Reichen die gesammelten Beweise nicht aus, um den Angeklagten schuldig zu sprechen, spricht ihn das Gericht frei.