Ihre in diesem Formular erfassten Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Im Rahmen des Dienstes „Départ en vacances“ können die personenbezogenen Daten von jedem Polizeibeamten der Großherzoglichen Polizei zur Erfüllung seiner Missionen genutzt werden.
Diese Informationen werden von der Verwaltung so lange gespeichert, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Im vorliegenden Fall des Dienstes „Départ en vacances“, werden die Daten für die Dauer der Reise gespeichert, wie bereits im Formular aufgeführt. Sie werden am Tag nach der angegebenen Reiserückkehr gelöscht.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht, Ihr Einverständnis jederzeit rückgängig zu machen (Hinweis: Ihre persönlichen Daten werden aber in jedem Fall am Tag nach Ihrer Rückkehr gelöscht).
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden.
Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.