Automatisches Kontroll- und Sanktionssystem (CSA, Radargeräte)

Wo sind die festen Radargeräte installiert?

Standorte der festen Radargeräte in den verschiedenen Kantonen des Großherzogtums Luxemburg

Nach welchen Kriterien wurde die Installation der Radargeräte vorgenommen?

Für die Installation der ersten festen Radargeräte wurden 105 potentielle Standorte durch die Arbeitsgruppe „Audit de sécurité“ – zusammengesetzt aus Stellvertretern des Ministeriums für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur (MDDI 2013-2018), der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées), der Großherzoglichen Polizei, der Vereinigung der Straßenverkehrsopfer (Association des victimes de la route - AVR), der Vereinigung für Verkehrssicherheit (Sécurité Routière asbl), des Automobilclubs Luxemburg (ACL), des Fahrsicherheitszentrums (Centre de formation pour conducteurs) – in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro vorgeschlagen. Die gewählten Standorte wurden nach einer Methodik festgelegt, die 3 Hauptkriterien berücksichtigt: die Anzahl der Unfälle mit Personenschäden, die Schwere der Unfälle und die auf dem Streckenabschnitt gefahrene Geschwindigkeit.

Zeigen Schilder das Vorkommen von Radargeräten an?
  • Die festen Radargeräte werden durch Verkehrsschilder angekündigt.
  • Die mobilen Radargeräte werden nicht durch Verkehrsschilder angekündigt.
Nach welchen Kriterien werden die mobilen Radare eingesetzt?

Die mobilen Radargeräte werden an Orten eingesetzt, an denen repressive Geschwindigkeitskontrollen nicht durchführbar sind, insbesondere sobald die Sicherheit aller Beteiligten nicht gewährleistet werden kann.
Der Einsatz der Radargeräte setzt weiterhin den Kurs fort, der seit langem von der Polizei im Hinblick auf Geschwindigkeitskontrollen eingeschlagen wurde:

  • Gleichgewicht zwischen repressiven und präventiven Kontrollen;
  • Kontrollen an den gefährlichsten Stellen (hohe Anzahl an Unfällen, häufig gefährliches Verhalten usw.);
  • während der angemessensten Zeiten.
Sind die mobilen Radargeräte rund um die Uhr, 7 Tage die Woche in Betrieb?

So wie bei den bis jetzt eingerichteten Geschwindigkeitskontrollen können die mobilen Radargeräte jederzeit von der Polizei verwendet werden.

Wie funktionieren die festen Radargeräte?

Die festen Radargeräte messen die Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen über maximal 3 Spuren. Sie sind so ausgerüstet, dass sie 2 Fahrzeugkategorien nach ihrer jeweils zugelassenen Geschwindigkeit auf dem betroffenen Streckenabschnitt unterscheiden können (Leichtkraftfahrzeuge wie Personenkraftwagen/Motorräder und Lastkraftwagen). Sie fotografieren die Vorder- und Rückseite von Fahrzeugen, mit denen eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, deren Nummernschild und Fahrer.
Das Foto wird registriert und augenblicklich über das Netzwerk an die Nationale Bearbeitungsstelle (Centre national de traitement - CNT) gesendet, wo die Polizeibeamten die Feststellung der Ordnungswidrigkeit und die Identifizierung des Fahrzeughalters vornehmen. Anschließend wird die Information dem Halter auf dem Postweg zugeschickt.

Sind Apps, die der Ankündigung von Radargeräten dienen, legal?

Ja. Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass die Benutzung eines Smartphones am Steuer erlaubt ist.

Mit welchem Toleranzabzug wird die Geschwindigkeit berechnet, die durch die festen Radargeräte ermittelt wird?

Die mit einem Geschwindigkeitsradar gemessenen Geschwindigkeiten müssen innerhalb einer Toleranzspanne von 3km/h liegen, wenn die gemessene Geschwindigkeit zwischen 25 und 100km/h liegt, und von 3%, wenn die gemessene Geschwindigkeit 100km/h überschreitet.

Beispiele:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung von 90km/h >>> Toleranzspanne liegt bei 93km/h einschließlich; oder
  • Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h >>> Toleranzspanne liegt bei 135km/h einschließlich.
Wie wird der Zuwiderhandelnde über die Ordnungswidrigkeit informiert?

Im Falle einer gebührenpflichtigen Verwarnung erhält der Zuwiderhandelnde:

  • einen „Verwarnungsgeldbescheid“;
  • ein „Einspruchsformular“. 

Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes erhält der Zuwiderhandelnde:

  • einen „Bußgeldbescheid“;
  • ein Formular für die „Stellungnahme“;
  • ein „Einspruchsformular“.
Sie erkennen die Ordnungswidrigkeit an. Wie viele Tage haben Sie Zeit, um zu zahlen?

Die zur Zahlung verpflichtete Person wird schriftlich darüber informiert, dass sie für die Zahlung der gebührenpflichtigen Verwarnung aufkommen muss. Die Bezahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung muss innerhalb einer Frist von 45 Tagen per Einzahlung, per Überweisung oder per Kreditkarte (Visa oder MasterCard) auf der Website www.csa.public.lu erfolgen.

IM FALLE EINER MAHNUNG: Erfolgt innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Zahlung oder kein Einspruch, wird die gebührenpflichtige Verwarnung per Einschreiben an die zur Zahlung verpflichtete Person zugestellt. Falls innerhalb der im Einschreiben vorgesehenen Frist (45 Tage) (Absatz 1 Unterabsatz 2) für eine gebührenpflichtige Verwarnung (49€) infolge eines Verkehrsverstoßes ohne Punktabzug keine Zahlung oder kein Einspruch erfolgt, wird die zur Zahlung verpflichtete Person per Einschreiben darüber informiert, dass sie eine pauschale Geldstrafe (98€) zu begleichen hat, die dem Betrag der ursprünglichen gebührenpflichtigen Verwarnung in doppelter Höhe entspricht.

Falls innerhalb der Frist von 45 Tagen, die gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgeschrieben ist, für die gebührenpflichtige Verwarnung (145€) infolge eines Verkehrsverstoßes mit Punktabzug keine Zahlung oder kein Einspruch erfolgt, wird in Anwendung von Artikel 15 Unterabsatz 4 des vorgenannten Gesetzes vom 14. Februar 1955 die gebührenpflichtige Verwarnung durch ein Bußgeld ersetzt. 

Wie kann die Ordnungswidrigkeit beanstandet werden?

Die Information über die Ordnungswidrigkeit enthält ein Einspruchsformular, das die betreffende Person ausfüllt, unterschreibt und zusammen mit einem der folgenden Dokumente per Einschreiben mit Rückschein an die Nationale Bearbeitungsstelle (Centre national de traitement - CNT) zurückschickt:

  • im Falle des Fahrzeugdiebstahls: Bescheinigung der erstatteten Anzeige;
  • im Falle der Fahrzeugverschrottung: Kopie des Verwertungsnachweises;
  • im Falle der Benennung eines anderen Fahrers: schriftliche, datierte und unterzeichnete Erklärung des Ausstellers unter Angabe von Name, Vornamen, Geschlecht und Anschrift der Person, die er als Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit angibt;
  • im Falle des Fahrzeugverkaufs: Kopie des Verkaufsvertrags und Nachweis über die Transaktion in der Datei der Straßenfahrzeuge und ihrer Eigentümer und Halter;
  • im Falle von Vermietung/Leasing: Kopie des entsprechenden Vertrags.
Sie erkennen die Ordnungswidrigkeit nicht an. Wie viele Tage haben Sie Zeit, um Einspruch einzulegen?

Sie können innerhalb einer Frist von 45 Tagen bestreiten, der Zuwiderhandelnde zu sein. Diese 45-tägige Frist beginnt ab dem Datum, an dem Sie den Verwarnungs-/Bußgeldbescheid entgegengenommen haben, oder, sollte dies nicht der Fall sein, ab dem Tag der Übergabe des Einschreibens bzw. der Hinterlegung des Bescheids durch den Postboten.

Sollte sich Ihr gewöhnlicher Wohnsitz nicht in Luxemburg befinden, verlängert sich die 45-tägige Frist um einen Monat.

Zu diesem Zweck muss das Einspruchsformular zusammen mit den verlangten Belegen unter Angabe folgender Anschrift an die Nationale Bearbeitungsstelle (Centre national de traitement - CNT) zurückgeschickt werden:

Police grand-ducale
UCPR-CSA-CNT
L-2880 Luxembourg

oder über die gesicherte interaktive Plattform des Staates www.csa.public.lu übermittelt werden. Das Formular muss eine erweiterte elektronische Signatur enthalten, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht.

Was sind die Konsequenzen falscher Angaben?

Falsche Angaben werden mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 10.000 Euro geahndet.

Sobald die finanzielle Haftung in die Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person fällt, ist dieser dazu verpflichtet, der Nationalen Bearbeitungsstelle (Centre national de traitement - CNT) alle Auskünfte mitzuteilen, die die Ermittlung des Fahrers zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit ermöglichen.
Die Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro bestraft. Im Wiederholungsfall innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach einer vorherigen Verurteilung, die unwiderruflich geworden ist, werden die Mindest- und Höchstbeträge der Geldstrafe verdoppelt.

Wann ist der Einspruch zulässig?

Der Einspruch muss den formalen Anforderungen entsprechen (Fristbeachtung, Einschreiben mit Rückschein, Belege). Im Falle der Benennung eines anderen Fahrers muss der zuwiderhandelnde Fahrer des Fahrzeuges identifiziert werden.

Wer wird für den Verkehrsverstoß verantwortlich gemacht?

Der Person, die für die Geldstrafe haftet, ist:

  • der Halter oder, falls nicht vorhanden, der Eigentümer, der auf der Zulassungsbescheinigung des betreffenden Fahrzeuges aufgeführt ist;
  • im Falle eines Leasings: der Leasing-Nehmer;
  • im Falle eines Verkaufs: der Erwerber;
  • im Falle einer juristischen Person: der gesetzliche Vertreter;

es sei denn, es werden Auskünfte übermittelt, die es ermöglichen, den Fahrer zu identifizieren.

Wem werden die Punkte auf dem Führerschein abgezogen?

Nur dem identifizierten Fahrer werden Punkte von seinem Führerschein abgezogen.

Wie kann das Foto eingesehen werden?

Das Foto wird nicht per Post versandt. Die Person kann das Foto bei der Nationalen Bearbeitungsstelle (Centre national de traitement - CNT) der Zentraleinheit der Verkehrspolizei (Unité centrale de la Police de la Route - UCPR - CSA) in Bertrange einsehen (es wird kein Bild ausgehändigt). Sie kann auch eine schriftliche Vollmacht erteilen, um nicht selbst erscheinen zu müssen. Außer dem Fahrer werden alle weiteren Personen auf dem Foto unkenntlich gemacht. Das Gleiche gilt für weitere Fahrzeuge.

Wie lange beträgt die Aufbewahrungsdauer von gespeicherten Fotos/Daten durch das neue automatische Kontroll- und Sanktionssystem (CSA)?
  1. Die gespeicherten Fotos werden gelöscht spätestens nach Ablauf von 2 Wochen ab

    •  der Begleichung der gebührenpflichtigen Verwarnung;
    •  dem Tag, an dem der Vorgang endgültig durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde;
    •  dem Tag, an dem das Urteil endgültig ist.

    Die gespeicherten Fotos, die nicht verwertbar sind, werden spätestens 2 Monate nach ihrer Aufnahme gelöscht.

  2. Die anderen gespeicherten Daten können bis zu 3 Jahre aufbewahrt werden, ab

    • der Begleichung der gebührenpflichtigen Verwarnung;
    • dem Tag, an dem der Vorgang endgültig durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde;
    • dem Tag, an dem das Urteil endgültig ist.

Für den Fall, dass ein festgestellter Verkehrsverstoß nicht zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußbescheid führt, werden alle Daten (auch das Foto) nach Ablauf der Verjährungsfrist für die öffentliche Klageerhebung, die 1 Jahr beträgt, gelöscht.

Über diesen Zeitraum von 3 Jahren hinaus können die betreffenden Daten nur in anonymisierter Form aufbewahrt werden.

Bezüglich der Radargeräte an Streckenabschnitten werden die Daten spätestens 24 Stunden nach ihrer Aufnahme gelöscht, wenn keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde.

 

Was sind die strafrechtlichen Folgen bei Vandalismus?

Mit einer Haftstrafe von 8 Tagen bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 251 bis 5.000 Euro wird bestraft, wer Gegenstände, die für den öffentlichen Nutzen bestimmt sind, zerstört, zerschlägt, verschandelt oder beschädigt.

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