Zentraldirektion „Kriminalpolizei“

un enquêteur relève des empreintes sur lieu d'un crime

Die Zentraldirektion „Kriminalpolizei“ (Direction centrale Police judiciaire - DCPJ) umfasst die Kriminalpolizei (Service de Police judiciare - SPJ), und sichert durch die Mitwirkung des Leiters der SPJ und der Regionalleiter die strategische Koordinierung der Aufgaben der Kriminalpolizei auf nationaler Ebene unter Ausführung der strategischen Prioritäten.

Die DCPJ wird vom Begleitausschuss unterstützt, dessen Aufgabe es ist, das ordnungsgemäße Funktionieren der Kriminalpolizei und die Festlegung der Prioritäten bei der Justiz und Strategie zu überwachen. Der Ausschuss hat zum Zweck, die Justizarbeit zu begleiten und zu beaufsichtigen. Es handelt sich um das Schlüsselgremium bei der Absprache, der Einsichtnahme und dem Dialog zwischen den wichtigsten Akteuren im Bereich der Kriminalpolizei.

Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus dem Generalstaatsanwalt, der den Vorsitz hat, den Staatsanwälten, dem leitenden Untersuchungsrichter des Bezirksgerichts Luxembourg, dem Generaldirektor der Großherzoglichen Polizei, dem Zentraldirektor „Kriminalpolizei“, dem Direktor der Kriminalpolizei (directeur du Service de police judiciaire - DSPJ) und dem Zentraldirektor „Verwaltungspolizei“ (direction centrale police administrative - DCPA).

Der DCPJ nimmt im Allgemeinen eine strategische Mission wahr, und im Bereich der Justiz eine Rolle der Koordinierung und der Zusammenarbeit (die SPJ erfüllt eine operationelle Aufgabe).

Die SPJ hat ihre Zentrale in der Landeshauptstadtregion. Sie setzt sich aus Abteilungen, die nach Bereichen unterteilt sind, und dezentralen Kriminalpolizeidienststellen in den Bezirken Nord, Süd-West und Zentrum-Ost zusammen.

Insbesondere fallen unter ihren Zuständigkeitsbereich:

  • die Nachforschungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Straftaten von besonderer Komplexität;
  • die Forschung, die Aufnahme, die Konservierung und Verwendung von Spuren und Abdrücken, einschließlich dem digitalen und genetischen Fingerabdruck gemäß geltendem Recht;
  • das Führen und Aktualisieren von daktyloskopischen Dateien in Bezug auf die Verarbeitung genetischer Informationen und Unterlagen verurteilter Personen;
  • die Bearbeitung von Meldungen durch Interpol, Europol, CCPD, PWGT, SIRENE;
  • Auslieferungen (auf Basis von europäischen oder internationalen Haftbefehlen);
  • die Zentralisierung und Verwendung der Informationen in den Schlüsselbereichen;
  • die Durchführung von Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit der Ausbildungsdirektion;
  • die Ausführung von internationalen Rechtshilfeersuchen;
  • die Beziehung mit den externen Partnern (auf nationaler und internationaler Ebene).

Konkret gesehen, umfasst die SPJ die folgenden Abteilungen und Bereiche:

  1. Vermögenskriminalität
    o Bekämpfung des organisierten Verbrechens
    o allgemeine Kriminalität
    o Cyberkriminalität
    o spezielle Untersuchungen
  2. Gewaltkriminalität
    o Gewaltstraftaten
    o Sexualdelikte und Jugendkriminalität
  3. Organisierte Kriminalität
    o Rauschgifte
    o Organisiertes Verbrechen
    o Terrorismusbekämpfung
  4. Wirtschafts- und Finanzkriminalität
    o Wirtschafts- und Finanzdelikte
    o Geldwäschebekämpfung
    o Internationale Rechtshilfe
    o Weiterbildung, Unterstützung und Methodik
  5. Unterstützung
    o Neue Technologien
    o Kriminaltechnik
    o Forensischer Dienst
    o Operationelle Justizunterstützung

Die folgenden Kompetenzbereiche existieren auf Ebene der dezentralen Kriminalpolizeidienststellen und sind fester Bestandteil der SPJ:

  • organisierter Diebstahl;
  • allgemeine Kriminalität;
  • Misshandlung und Jugendkriminalität;
  • Rauschgifte;
  • Kriminaltechnik;
  • Wirtschafts- und Finanzdelikte (nur für den Bezirk Nord).

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