Der Rechtsdienst kümmert sich um das Monitoring von juristischen Texten, die die Polizei betreffen (Amtsblatt für Gesetzesvorhaben), erstellt die Rechtsgutachten der Polizei und bietet Rechtsberatung für Polizeimitarbeiter.
Der Rechtsdienst vertritt ebenfalls die zivilrechtlichen Interessen der Polizei vor Gericht.