Zahlen zur Kriminalität

Bedingt durch die aktuellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie wurden die Statistiken zur Kriminalitätsentwicklung 2019 der Presse im Frühjahr ausnahmsweise nicht während einer Pressekonferenz vorgestellt. Stattdessen werden sie nun in dieser Mitteilung erläutert.

Die Mitteilung zeigt die allgemeinen Trends aus dem Jahr 2019 auf und liefert Erklärungen dazu, was diese Daten bedeuten und wie sie auszulegen sind. Eine erste Mitteilung ist den allgemeinen Zahlen und den gegen Personen und Sachen gerichteten Straftaten gewidmet. Eine zweite Mitteilung zu Drogenbekämpfung und Einbruchsdelikten erfolgt in den kommenden Tagen.

Warnhinweise und Erläuterungen bezüglich der Interpretation der Daten

Die Daten spiegeln zwar die Arbeit der Polizei wider, dennoch sind sie aus folgenden Gründen mit Vorsicht zu betrachten: zum einen kann eine einzige Tat mehrere Straftatbestände umfassen. Zum anderen kann eine Tat im Zuge der anschließenden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft unterschiedlich eingestuft werden. Weiterhin kann es vorkommen, dass die Justizbehörden das entsprechende Verfahren einstellen oder einen Freispruch erteilen. Die Informationen aus den Polizeistatistiken sind demnach nur als Basisdaten aufzufassen. Die Anzahl der Fälle setzt sich zusammen aus den von der Polizei selber festgestellten sowie den von Bürgern zur Anzeige gebrachten Straftaten. Neben diesen Informationen gibt es natürlich für die verschiedenen Straftatbestände auch eine gewisse Dunkelziffer: logischerweise fließen in diese Statistiken ja nur Straftaten ein, von denen die Polizei Kenntnis hat.

Auch ist es wichtig zu wissen, dass die Kriminalitätsstatistiken in erster Linie ein Instrument für die Polizeiarbeit sind. Sie werden von den verschiedenen Einheiten ausgewertet, die dann im Laufe des Jahres ihre Vorgehensweisen anpassen und auf die Entwicklungen reagieren können - durch die Art der Ermittlungen, bei Prävention und Repression.

Allgemeine Tendenzen

Insgesamt ist die Zahl der Delikte zwischen 2018 und 2019 nur geringfügig um 4% gestiegen und beläuft sich damit auf ungefähr 38.800 von der Polizei für 2019 aufgezeichnete Fälle. Obwohl die Bevölkerung gewachsen ist, wurden die über 40.000 im Jahr 2015 gemeldeten Straftaten nicht erreicht. Wenn man diese Zahl dann zur Einwohnerzahl ins Verhältnis setzt, um die Kriminalitätsrate je 100.000 Personen zu berechnen, wird besonders deutlich, dass die Gesamtzahl über die vergangenen Jahre rückläufig war, wie es auch die untenstehende Grafik zeigt.

 

Diebstahl macht in der Regel den größten Anteil der Straftaten aus. In dieser Kategorie nahm die Zahl der zur Anzeige gebrachten Taten im Vergleich zu 2018 um 3% ab. Die der Polizei gemeldeten Straftaten gegen Personen haben dagegen um 8,9% zugenommen.

Diebstahl

Die Fälle von Diebstahl mit Anwendung von Gewalt sind seit 2016 zahlenmäßig relativ gleichbleibend und erheblich weniger häufig als noch 2015. Seit einigen Jahren wurde kein bewaffneter Raubüberfall auf Banken oder Geldtransporte mehr verübt. Für das Jahr 2019 gab es 8 bewaffnete Raubüberfälle auf andere Geschäfte (Buchhandlungen, Lebensmittel- und Selbstbedienungsläden, Juweliere usw.), welche zur Anzeige gebracht wurden.

Die Anzahl von Diebstählen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen gingen zwischen 2018 und 2019 insgesamt zurück. Diese Kategorie umfasst hauptsächlich Diebstahl aus dem Innenraum von Kraftfahrzeugen. Die Zahlen bezüglich anderer Arten des Diebstahls, wie beispielsweise Laden- oder Taschendiebstahl, sind im gleichen Zeitraum um 3,6% gesunken.

Straftaten gegen Personen

Bei den Straftaten gegen Personen ist für die Fälle der Kategorie „absichtliche Körperverletzung“ zwischen 2018 und 2019 eine Zunahme von 7,4% festzustellen.

Auch bei der häuslichen Gewalt war im selben Zeitraum ein Anstieg der polizeilich gemeldeten Fälle zu beobachten.

Die Gruppierung „Sonstige Straftatbestände“ umfasst mehrere Kategorien, darunter insbesondere Drogendelikte.

Die Aufklärungsquote der Polizei hat mit einer Zunahme um über 8% ihren höchsten Stand seit 5 Jahren erreicht. Ein Fall gilt als „aufgeklärt“, wenn der mutmaßliche Täter („eine Person die wahrscheinlich an einer Straftat beteiligt war“) identifiziert werden konnte. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Unschuldsvermutung bis zu einer eventuellen Verurteilung bestehen bleibt.

Einbruch

Bei Einbruchsdelikten unterscheidet die Polizeistatistik je nach Ort des Deliktes zwischen: Einbruch in bewohnte Gebäude (Häuser, Wohnungen, Keller) und Einbruch in unbewohnte Gebäude (Geschäfte, Unternehmen, Restaurants, Baustellencontainer usw.).

Die überwiegende Mehrheit der Einbrüche wird in bewohnten Gebäuden verübt. Hier zeichnet sich ein positiver Trend ab, mit einem Rückgang von über 7% zwischen 2018 und 2019. Die Einbruchsfälle in unbewohnte Gebäude stiegen im gleichen Zeitraum leicht - um 1,59% - an, nachdem sie im Jahr davor deutlich rückläufig gewesen waren.

Im Allgemeinen wird in bewohnte Gebäude eher in städtischem Umfeld, unweit von Hauptverkehrsstraßen und in Grenznähe eingebrochen. Die zeitliche Analyse weist nach, dass Einbrüche meistens freitags und samstags und am frühen Abend verübt werden. Übers Jahr gesehen sind der Beginn des Sommers sowie die Wintermonate mit der früh einsetzenden Dunkelheit traditionell besonders kritisch. Deshalb intensiviert die Polizei die Einbruchsbekämpfung gerade zu diesen Zeiten. Im Unterschied zu anderen Jahren kam es zu Beginn des Sommers 2019 zu keinen deutlich höheren Einbruchszahlen.

All diese Zahlen beziehen sich selbstverständlich fast nur auf „klassische“ Einbrüche, bei denen der Täter sich durch eine Tür, ein Fenster oder den Balkon Zutritt verschafft und es dabei nicht auf die Bewohner absieht. Fälle von Homejacking (Diebstahl in bewohnten Gebäuden mit Androhung oder Anwendung von Gewalt) sind im Vergleich zur Gesamtzahl der Diebstähle sehr selten: 2019 kam es zu 5 Fällen von Homejacking in bewohnten Gebäuden.

Für die Polizei ist die Einbruchsbekämpfung eine Priorität. Sie analysiert täglich die neuesten Entwicklungen und stützt darauf ihre präventiven und repressiven Maßnahmen.

Zu den präventiven und proaktiven Einsätzen zählen beispielsweise gezielte Streifen und eine erhöhte Polizeipräsenz zu einschlägigen Zeiten und an problematischen Stellen, aber auch Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung, Informationen über die polizeilichen Kommunikationsplattformen sowie persönliche Beratung durch Beamte vom Nationalen Dienst für Kriminalitätsprävention (Service national de prévention de la criminalité). Zur reaktiven und repressiven Polizeiarbeit gehören u. a. die Suche nach den Tätern, Befragungen in der Nachbarschaft, die Spurensicherung durch die Kriminaltechnik, kriminalpolizeiliche Ermittlungen oder die Organisation von Aufgeboten mit Beamten in Zivil oder in Uniform.

Wichtig zu wissen: Ein Einbrecher sucht normalerweise nicht die Konfrontation mit dem Bewohner und flieht, wenn er merkt, dass er von diesem entdeckt wurde. Sollte ein Bewohner merken, dass gerade bei ihm eingebrochen wird, ist ihm aber dennoch davon abzuraten, den Einbrecher direkt zu stellen. Alarmieren Sie vielmehr sofort die Polizei über den Notruf 113 und geben Sie dem Einbrecher zu verstehen, dass Sie ihn bemerkt haben, indem Sie beispielsweise Lärm machen, rufen oder Licht machen.

Drogenbekämpfung

Die Drogenbekämpfung ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Polizeiarbeit, der 2019 besonders aktiv angegangen wurde. Tatsächlich ist die Zahl der einschlägigen Fälle zwischen 2018 und 2019 signifikant gestiegen. Das betrifft insbesondere den Besitz und den Konsum, mit Zuwächsen von 35% bzw. 51%. Der Handel mit Drogen stieg um 21%. In Zusammenarbeit mit der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des Douanes et Accises) erfolgten 2019 1.412 Beschlagnahmungen, wohingegen die Zahl der Festnahmen leicht sank.

Von der Prävention über die Präsenz vor Ort bis hin zur kriminalpolizeilichen Ermittlung sind alle Polizeieinheiten von der Drogenbekämpfung betroffen und aktiv darin eingebunden, sei es bei präventiven Streifen, bei Informationsgewinnung oder breit angelegten Kontrollen.

Doch steht die Polizei in dieser Sache nicht alleine da. Sie arbeitet eng mit den Justizbehörden und der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zusammen. Gemeinsam gelang es, über 359.000 Gramm Cannabis, 6.400 Gramm Heroin, 1.747 Gramm Kokain, 50.997 Tabletten Ecstasy und 57 Gramm Amphetamine sicherzustellen.

Sowohl zu Fragen der allgemeinen als auch der spezifischeren Verbrechensbekämpfung bieten wir auf unserer Website ein breites Spektrum an Informationen und präventiven Ratschlägen sowie Verweise auf die Opferhilfe an. Ganz allgemein empfehlen wir den Bürgern, ihnen verdächtig vorkommende Personen oder Vorkommnisse sofort der Polizei zu melden, damit diese die gebotenen Überprüfungen und Schritte einleiten kann.

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