Während der letzten Woche wurden landesweit täglich rund 33 Kontrollen im Rahmen der Covid-19-Gesetzgebung durchgeführt. Im Zentrum dieser Kontrollen standen dabei die Einhaltung der Maßnahmen betreffend die geltenden Hygienemaßnahmen sowie die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zwischen 23.00 und 06.00 Uhr.
Somit wurden im genannten Zeitraum 15 Berichte bzw. Protokolle an die zuständigen Behörden erstellt, da sich Lokale oder Geschäfte nicht an die Hygienemaßnahmen oder die Schließungsstunde gehalten haben.
Des Weiteren wurden insgesamt rund 180 gebührenpflichtige Verwarnungen an Personen ausgestellt, hauptsächlich da diese noch nach 23.00 Uhr ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit anzutreffen waren.