Einstellungsverfahren 2021 - Ergebnis der Anmeldungen für die Sonderprüfungen

Nach der Rekrutierungskampagne 2021 stellt die Polizei erfreut fest, dass sich viele Bewerber für die Sonderprüfung der Polizei angemeldet haben. Während des Anmeldezeitraums vom 20. Oktober bis zum 3. November 2021 haben sich 735 Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassungstests zur Polizeiausbildung in den Besoldungsgruppen B1 und C1 angemeldet.

In den kommenden Monaten werden die Bewerber eine Reihe von Tests absolvieren, um ihre Eignung für die Tätigkeit festzustellen und eine Rangliste für die 200 künftigen Polizeianwärter zu erstellen, die im Einstellungsplan für 2021 vorgesehen sind.

In Anbetracht der Zahl der Bewerbungen ist die Polizei optimistisch, dieses Einstellungsziel zu erreichen und dankt allen Bewerbern für ihr Interesse und wünscht ihnen viel Glück für die nächsten Schritte im Einstellungsverfahren.

Eine Sonderprüfung im Rahmen einer groß angelegten Rekrutierung - Neue Elemente

Aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Einstellungswelle im Jahr 2020 wurde die Durchführung der Sonderprüfung angepasst. In diesem Zusammenhang trat am Samstag, den 13. November 2021, das neue Règlement grand-ducal du 29 juillet 2020 déterminant les modalités de recrutement du personnel policier modifié par le règlement grand-ducal du 4 novembre 2021 in Kraft.

Wie bereits zuvor besteht die Sonderprüfung aus 3 Hauptphasen:

  • Ein Sporttest ;
  • Standardisierte und computergestützte Tests;
  • Psychologische Tests und ein Gespräch in luxemburgischer Sprache.

Der Sporttest ist die erste Stufe der Sonderprüfung. Sie ist eliminatorisch: Ihr Erfolg ist eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Bewerbers, ein Misserfolg führt automatisch zur Ablehnung des betreffenden Bewerbers. Die Einzelheiten des Sporttests können hier nachgelesen werden:  https://police.public.lu/fr/recrutement/cadre-policier/epreuve-sportive-police.html

Die zweite Stufe besteht aus standardisierten und computergestützten Tests:

  1. Die Sprachtests in Französisch und Deutsch werden computergestützt durchgeführt und dienen der Beurteilung der Sprachkenntnisse in den Bereichen Leseverständnis, Hörverständnis, Grammatik, Wortschatz und Standardsätze. 
  2. Darüber hinaus gibt es jetzt einen Test zum Allgemeinwissen (in Deutsch und Französisch) in Form von Multiple-Choice-Fragen über das Großherzogtum Luxemburg und die Organisation der großherzoglichen Polizei. Für diese Prüfung werden den Bewerbern Unterlagen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss an diese zweite Phase wird auf der Grundlage der Ergebnisse der standardisierten und computergestützten Tests und der Anzahl der freien Stellen (unter Hinzufügung einer zusätzlichen Marge von mindestens 40 %) eine Zwischenklassifizierung vorgenommen. Nur die Bewerber, die eine bestimmte Punktzahl erreicht haben, werden zur dritten Stufe der Sonderprüfung eingeladen.

Diese dritte Etappe besteht aus einem psychologischen Test und einem Gespräch in luxemburgischer Sprache. Der psychologische Test ist eliminatorisch. Während des Gesprächs wird die Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers und den spezifischen Anforderungen der Stelle geprüft.

Nach dieser Phase wird auf der Grundlage des Gesprächs eine endgültige Rangliste erstellt. Für die endgültige Zulassung zum Praktikum müssen die Bewerber noch eine ärztliche Untersuchung und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen.

Schließlich werden die Bewerber, die die Sonderprüfung bestanden haben, nach Bestehen der ärztlichen Untersuchung und des Eignungstests im Rahmen der Anzahl der freien Stellen und entsprechend der Rangfolge endgültig zum Praktikum zugelassen.

Die abgelehnten Bewerber werden auf eine Reserveliste gesetzt. Tritt ein Bewerber zurück oder besteht er die ärztliche Prüfung nicht, so kann ein Bewerber, der auf der Reserveliste einen oberen Platz einnimmt, zum Ausbildungsgang zugelassen werden.

Darüber hinaus sieht das Règlement grand-ducal du 29 juillet 2020 déterminant les modalités de recrutement du personnel policier modifié par le Règlement grand-ducal du 4 novembre 2021 Leistungsnachweise für bestimmte Abschnitte der Sonderprüfung vor, die es den Bewerbern, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Teil der Prüfung erfolgreich absolviert haben, ermöglichen, bei der Bewerbung für die nächste Prüfung eine Freistellung zu erhalten.

Kontext

Zur Erinnerung: Die derzeitigen Rekrutierungsbemühungen sind Teil des außerordentlichen mehrjährigen Rekrutierungsplans zugunsten der großherzoglichen Polizei, der 2019 für die Jahre 2020 bis 2022 verabschiedet wurde und der insbesondere eine Nettoverstärkung von 600 Polizeibeamten in den Bearbeitungsgruppen B1 und C1 und 240 Personen in den zivilen Laufbahnen über drei Jahre hinweg vorsieht.

Das bedeutet, dass im Rahmen des laufenden Einstellungsverfahrens 200 Stellen zu besetzen sind. Die Sonderprüfung wird im November beginnen. Der Start der Polizeischule und damit der Beginn des Beamtenpraktikums ist für Anfang Mai 2022 geplant.

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