Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren für Bewerber*innen, die Polizist*in werden möchten, besteht aus zwei Teilen: der vom CGPO organisierten allgemeinen Eignungsprüfung (EAG) und der von der großherzoglichen Polizei organisierten Fachprüfung, die auf das spezifische Profil der zu besetzenden Stelle ausgerichtet ist.
Allgemeine Eignungsprüfung
Alle Bewerber*innen für eine Stelle im öffentlichen Dienst durchlaufen denselben Einstellungsprozess.
Die Bewerber reichen zunächst ihre Bewerbung für eine Stelle ein und legen anschließend die vom Zentrum für Personal- und Organisationsmanagement des Staates (CGPO) organisierte allgemeine Eignungsprüfung (EAG) ab. Die EAG ist somit nun in das Einstellungsverfahren integriert und kann daher nicht mehr unabhängig von einer Bewerbung abgelegt werden.
Weitere Informationen zur EAG: https://govjobs.public.lu/fr/examen-concours/faq.html
Sonderprüfung
Die von der Polizei organisierte Sonderprüfung umfasst unter anderem:
- einen Sporttest (Video);
- standardisierte und computergestützte Tests:
- einen Test zur Allgemeinbildung in Form von Multiple-Choice-Fragen zum Großherzogtum Luxemburg sowie zur Organisation der großherzoglichen Polizei in deutscher und französischer Sprache;
- einen Sprachtest in französischer Sprache;
- einen Sprachtest in deutscher Sprache.
- psychologische Eignungstests, bestehend aus psychotechnischen Prüfungen und einem selbstbeschreibenden Fragebogen, die durch eine oder mehrere Situationsaufgaben ergänzt werden können;
- ein Vorstellungsgespräch in luxemburgischer Sprache, das dazu dient, die Übereinstimmung zwischen dem Profil des Bewerbers und den spezifischen Anforderungen der Stelle zu bewerten, ausgedrückt in Bezug auf Charaktereigenschaften, Interessen, Fähigkeiten, Einstellungen und Werte.
Der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen ist an die angestrebte Laufbahn (A1, B1, C1) angepasst.
Auswahlkriterien zur Sonderprüfung
Um zur Sonderprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat:
- die allgemeine Eignungsprüfung bestanden haben;
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
- ein persönliches Auftreten besitzen, das mit der Ausführung der Funktion und mit dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Die Körpermodifikationen wie Skarifizierungen oder Einschnitte, Branding, Stretchings, Tätowierungen, ob permanent oder temporär, dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder assoziativen Gruppierung veranschaulichen, noch die Pflicht zur Zurückhaltung, zur Treue und zum vorbildlichen Verhalten beeinflussen, insbesondere bei Körpermodifikationen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind);
- Eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Monate) eines Arztes nach Wahl des Kandidaten einreichen, welche die Befähigung des Kandidaten zur Teilnahme an der Sportprüfung bescheinigt.
Erforderlicher Ausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis des klassischen oder allgemeinen Sekundarunterrichts, oder Techniker-Diplom (diplôme de technicien - DT) oder Meisterbrief (brevet de maîtrise).
Diese Prüfung über die moralische Kompetenz beinhaltet eine Einsicht in das Zentralregister. Die als Volljähriger begangenen Straftaten, welche zur Verweigerung der Ausbildungsaufnahme führen können, sind folgende:
- regelmäßiger Konsum von Rauschgiften;
- Angelegenheiten von körperlicher Gewalt (vorsätzliche Körperverletzung) oder psychischer Gewalt (Bedrohung, Beschimpfung);
- Aufruhr;
- Weigerung den Anordnungen der Polizei zu folgen, oder sich einer Polizeikontrolle zu unterziehen.
Angelegenheiten, die 3 oder 5 Jahre zurückliegen (je nach Schwere der Straftaten), werden nicht berücksichtigt.
Ausbildung
Die Beamtenanwärter nehmen an einer beruflichen Grundausbildung von 2 Jahren teil, die aus einer Ausbildungsphase an der Polizeischule und einer praktischen Einführungsphase besteht.
An der Polizeischule lernen die Beamtenanwärter unter anderem die Polizei- und Sicherheitstechniken, und den Rechtsrahmen der Polizeifunktionen und Aufgaben. Sie nehmen an Kursen über die Verwaltungs- und Kriminalpolizei und den Straßenverkehr teil. Das Programm beinhaltet ebenfalls den Sportunterricht und Kurse über den Umgang mit Waffen.
Die praktische Einführungsphase besteht aus der praktischen Ausbildung innerhalb der Kommissariate und Dienststellen der Kriminalpolizei oder bei anderen Einheiten.