Werden Sie Polizist/-in der Besoldungsgruppe B1


Auswahlverfahren

Um den Beruf des Polizisten einer möglichst großen Anzahl an Personen zugänglich zu machen, wurden die Auswahlverfahren modernisiert. Der Ablauf der Auswahlprüfungen wurde adaptiert, und an die bereits gültigen Verfahren für den Großteil der anderen luxemburgischen Verwaltungen angepasst.

Die Auswahlprüfungen für die Kandidaten, die Polizisten werden möchten, enthalten die folgenden 2 Teile:

  1. Allgemeine Eignungsprüfung, organisiert durch den öffentlichen Dienst: Staatsexamen, das regelmäßig für alle Kandidaten organisiert wird, die daran interessiert sind, eine staatliche Berufslaufbahn anzutreten. Die Termine für die allgemeine Eignungsprüfung sind auf der Website GovJobs veröffentlicht.

  2. Sonderprüfung, organisiert durch die Polizei, bestehend aus:
    • einem eliminatorischen Sporttest (Video);
    • Tests in deutscher und französischer Sprache in elektronischer Form sowie einem Test der Allgemeinbildung in deutscher und französischer Sprache;
    • einem eliminatorischen psychologischen Test;
    • einen Interview in luxemburgischer Sprache.

Bitte beachten Sie, dass einige Tests zum Ausschluss von Bewerberinnen und Bewerbern führen können, während andere zur Erstellung einer Platzierungsliste verwendet werden. Ausführlichere Informationen über die Zusammensetzung dieser Tests finden Sie in unseren FAQ zur Personalauswahl.

Die Bewerber, die die Sonderprüfung bestanden haben, werden nach dem Besuch beim Arbeitsarzt und der Persönlichkeitsprüfung im Rahmen der Anzahl der freien Stellen und entsprechend der Platzierung endgültig zum Praktikum zugelassen.

Da der erste Teil der Eignungsprüfung für alle Bewerber, die für den Staat in einer bestimmten Gehaltsgruppe arbeiten möchten, gleich ist, haben alle Bewerber, die eine der jüngsten allgemeinen Eignungsprüfungen bestanden haben, die Möglichkeit, sich für die Sonderprüfung für den Polizeiberuf zu bewerben.

Auswahlkriterien zur Sonderprüfung

Um zur Sonderprüfung zugelassen zu werden, muss der Kandidat:

  1. die allgemeine Eignungsprüfung bestanden haben, die in Artikel 5bis der Großherzoglichen Verordnung, abgeändert, vom 30. September 2015 vorgesehen ist, und welche die Bedingungen und Modalitäten zur Einschreibung und Organisation von Auswahlprüfungen zum Beamtenanwärter in den Staatsverwaltungen und staatlichen Diensten festsetzt;
  2. die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
  3. ein persönliches Auftreten besitzen, das mit der Ausführung der Funktion und mit dem Tragen der Uniform vereinbar ist. Die Körpermodifikationen wie Skarifizierungen oder Einschnitte, Branding, Stretchings, Tätowierungen, ob permanent oder temporär, dürfen weder die Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen, konfessionellen oder assoziativen Gruppierung veranschaulichen, noch die Pflicht zur Zurückhaltung, zur Treue und zum vorbildlichen Verhalten beeinflussen, insbesondere bei Körpermodifikationen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind);
  4. Eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 2 Monate) eines Arztes nach Wahl des Kandidaten einreichen, welche die Befähigung des Kandidaten zur Teilnahme an der Sportprüfung bescheinigt.

Erforderlicher Ausbildungsabschluss: Abschlusszeugnis des klassischen oder allgemeinen Sekundarunterrichts, oder Techniker-Diplom (diplôme de technicien - DT) oder Meisterbrief (brevet de maîtrise).

Der Kandidat, der die Sonderprüfung bestanden hat, ist zur Ausbildung im Rahmen der begrenzten Anzahl freier Stellen und gemäß der Rangfolge aus den durchgeführten Prüfungen zugelassen, nach einer medizinischen Untersuchung ( siehe  Règlement grand-ducal du 29 juillet 2020 déterminant les modalités de recrutement du personnel policier, Chapitre 6 "L'examen médical", et  Règlement grand-ducal du 29 juillet 2020 déterminant les modalités de recrutement du personnel policier, Annexes A et B ), Einsicht des Strafregisterauszugs, Prüfung über die moralische Kompetenz und unter der Bedingung, im Besitz des Führerscheins der Klasse B zu sein.


Diese Prüfung über die moralische Kompetenz beinhaltet eine Einsicht in das Zentralregister. Die als Volljähriger begangenen Straftaten, welche zur Verweigerung der Ausbildungsaufnahme führen können, sind folgende:

  • regelmäßiger Konsum von Rauschgiften;
  • Angelegenheiten von körperlicher Gewalt (vorsätzliche Körperverletzung) oder psychischer Gewalt (Bedrohung, Beschimpfung);
  • Aufruhr;
  • Weigerung den Anordnungen der Polizei zu folgen, oder sich einer Polizeikontrolle zu unterziehen.

Angelegenheiten, die 3 oder 5 Jahre zurückliegen (je nach Schwere der Straftaten), werden nicht berücksichtigt.

Ausbildung

Die Beamtenanwärter nehmen an einer beruflichen Grundausbildung von 2 Jahren teil, die aus einer Ausbildungsphase an der Polizeischule und einer praktischen Einführungsphase besteht.

An der Polizeischule lernen die Beamtenanwärter unter anderem die Polizei- und Sicherheitstechniken, und den Rechtsrahmen der Polizeifunktionen und Aufgaben. Sie nehmen an Kursen über die Verwaltungs- und Kriminalpolizei und den Straßenverkehr teil. Das Programm beinhaltet ebenfalls den Sportunterricht und Kurse über den Umgang mit Waffen.

Die praktische Einführungsphase besteht aus der praktischen Ausbildung innerhalb der Kommissariate und Dienststellen der Kriminalpolizei oder bei anderen Einheiten.  

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