Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen laut Gesetz vor, während und nach dem Gerichtsverfahren (der Hauptverhandlung) bestimmte individuelle Rechte zu.
Diese Rechte werden Ihnen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Bei der Strafanzeige und während des Verfahrens haben Sie u. a. das Recht:
- eine von Ihnen verstandene Sprache zu verwenden, wenn Sie bei einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten, andernfalls kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden;
- unentgeltlich eine Kopie Ihrer Anzeige und aller in diesem Zusammenhang hinterlegten Belege zu erhalten;
- eine Eingangsbestätigung Ihrer Anzeige zu erhalten und automatisch über die mögliche Einstellung ihres Falls und die Gründe dafür informiert zu werden;
- über die weiteren Verfahrensschritte informiert zu werden, falls es aufgrund der Sachlage zu einer Einleitung von Ermittlungen kommt;
- automatisch von der Staatsanwaltschaft über das Datum der Verhandlung über den Fall informiert zu werden;
- über das rechtskräftige Urteil in der Strafsache informiert zu werden.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Ihnen Schutz zu bieten, wenn es zu Drohungen und Racheakten seitens des Täters oder anderer kommt. Dieser Schutz muss von Aufnahme bis Abschluss der Ermittlungen gewährt werden.
Minderjährige Opfer genießen einen besonderen Schutz. Als Minderjährigem stehen Ihnen zusätzliche Rechte zu.
Wenn Sie aufgrund von unzureichendem Einkommen keinen Zugang zur Justiz haben, stellt der luxemburgische Staat Ihnen kostenlosen und umfassenden Rechtsbeistand zur Verfügung, um ihre Interessen zu verteidigen.
Jedes Opfer ist berechtigt, als Nebenkläger aufzutreten.