Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und dadurch Schaden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Ministerium der Justiz eine Entschädigung beantragen.
Sie können selbstverständlich auch als Nebenkläger auftreten und vom Straftäter, wenn er für schuldig befunden wurde, eine angemessene Entschädigung fordern. Häufig ist dies allerdings schwierig, weil der Täter nicht ermittelt, oder ermittelt aber nicht aufgefunden werden konnte, oder zahlungsunfähig ist.
Das geänderte Gesetz vom 12. März 1984 über die Entschädigung für gewisse Opfer von Körperschäden, die aus einer Straftat herrühren, schafft hier Abhilfe indem es bestimmten Opfern von Straftaten Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Staatshaushalt gewährt. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Maßnahme zugunsten der Opfer.