Wenn Sie durch eine Straftat Schaden erlitten haben, können Sie bei einem Polizeikommissariat Anzeige erstatten (in bestimmten Fällen können Sie auch online Anzeige erstatten).
Die Anzeige kann in einer von Ihnen verstandenen Sprache erfolgen. Der Polizeibeamte kann ggf. einen Dolmetscher hinzuziehen.
Der Polizeibeamte nimmt die Begleitumstände und den Ablauf des Vorfalls zu Protokoll. Hierbei kommt es darauf an, so viele Einzelheiten wie möglich zu schildern, damit die Polizei den oder die Täter besser ermitteln kann. Nach der Unterredung müssen Sie das Protokoll unterschreiben, bevor es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Anzeige begründet ist und entscheidet, wie weiter damit verfahren wird.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu machen.
Als Opfer haben Sie einen Anspruch darauf, sich von einem Anwalt helfen oder vertreten zu lassen.