Als Feuerwaffen gelten:
- Pistolen,
- Revolver,
- Schreckschuss- und Signalpistolen,
- Sport- und Jagdgewehre,
- Karabiner,
- sowie die dazugehörige Munition.
Nach luxemburgischem Recht bedürfen der Besitz und das Führen dieser Waffen einer ministeriellen Genehmigung.
Beim Transport müssen alle Waffen (moderne und alte Feuerwaffen oder Nicht-Feuerwaffen) ungeladen und derart verpackt sein, dass sie nicht als Waffe zu erkennen sind.