Feuerwaffen

Als Feuerwaffen gelten:

  • Pistolen,
  • Revolver,
  • Schreckschuss- und Signalpistolen,
  • Sport- und Jagdgewehre,
  • Karabiner,
  • sowie die dazugehörige Munition.

Nach luxemburgischem Recht bedürfen der Besitz und das Führen dieser Waffen einer ministeriellen Genehmigung.

Beim Transport müssen alle Waffen (moderne und alte Feuerwaffen oder Nicht-Feuerwaffen) ungeladen und derart verpackt sein, dass sie nicht als Waffe zu erkennen sind.

Zum letzten Mal aktualisiert am