Alkohol am Steuer

Das Gesetz legt für Fahrer allgemein die strafbare Obergrenze bei 0.25mg Alkohol pro Liter Atemvolumen fest. Für bestimmte Fahrer wird diese Obergrenze allerdings auf 0.1mg Alkohol pro Liter Atemvolumen festgelegt, vor allem für:

  • Führerscheinanwärter,
  • Fahrer in der Probezeit,
  • Fahrlehrer während der Fahrstunden,
  • Begleitpersonen im Rahmen des begleiteten Fahrens,
  • Fahrer von Fahrzeugen im Notfalleinsatz,
  • Fahrer von Fahrzeugen für den Gefahrguttransport,
  • Fahrer von Taxis, Mietwagen, Krankenwagen und Abschleppwagen,
  • Fahrer von Stadt- und Reisebussen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen,
  • Fahrer von allen Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung gegen Entgelt dienen und
  • für alle Fahrzeugführer, die noch keine 18 Jahre alt sind.

Katalog der Strafen für Alkohol am Steuer

Blutalkoholgehalt   Bußgeld Punkteabzug Sofortiger Führerscheinentzug Verwarnung Gefängnis
in mg/l (Atemluft) in ‰          
<0,25 <0,5          
0,25<0,35 0,5<0,8 145€  2  

 

 
 0,35<0,55  0,8<1,2  bis 500€  4    Ja  
  ≥0,55  ≥1,2  500 bis 10.000€  6   Ja  Ja 8 Tage bis 3 Jahre

 

Die gebührenpflichtige Verwarnung beinhaltet eine Geldstrafe die dem Polizeibeamten vor Ort zu zahlen ist. Die Verwarnung wird der Justizbehörde zugestellt und kann zu einer Geldstrafe und/oder eventuell (bei einem Delikt) auf richterlichen Beschluss hin zu einer Gefängnisstrafe führen.

Der polizeilich angeordnete Atemtest ist obligatorisch. Bei Verweigerung des Tests wird unverzüglich der Führerschein entzogen.

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