Winterreifen


Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge der Klasse M1 (Kraftfahrzeug mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), die bei winterlichen Bedingungen – d. h. bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – in Luxembourg auf öffentlichen Straßen gefahren werden, mit Winterreifen (M+S, M.S., M&S) auf allen Rädern des Fahrzeugs ausgestattet sein ( großherzogliche Verordnung vom 10. September 2012, Artikel 160 der Straßenverkehrsordnung).
  • A 160-34: 74€ + Zwangsstilllegung des Fahrzeugs vor Ort
    Fahren eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, die je nach Kategorie des betroffenen Fahrzeugs entweder den Eigenschaften aus Punkt 2.2 der ECE-Regelung Nr. 30 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger oder denen aus Punkt 2.2.3 der ECE-Regelung Nr. 54 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger entsprechen und die über die unter Punkt 3.1.5 ebendieser Regelungen beschriebenen Kennzeichnungen (Reifen M+S, M.S., M&S) verfügen, oder aber den Eigenschaften aus Punkt 2.11 der ECE-Regelung Nr. 117 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes entsprechen und die unter den Punkten 4.2.6 (M+S/M.S./M&S) oder 4.2.7 (*) beschriebene Kennzeichnung aufweisen

  • A 21-06: 145€ 2 Punkte
    Ausstattung eines Straßenfahrzeugs mit einem oder mehreren Reifen: - deren Hauptprofiltiefe nicht mindestens 1,0mm (Kleinkrafträder und Anhänger) bzw. 1,6mm (alle anderen Fahrzeuge) beträgt.

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