Geschwindigkeit

In Luxembourg ist die Geschwindigkeit auf allen Straßen beschränkt, selbst wenn kein entsprechendes Schild vorhanden ist. Diese Vorschrift gilt für alle Fahrzeugführer unabhängig von der Art des Kraftfahrzeugs. 

GEBÜHRENPFLICHTIGE VERWARNUNG 49€

GEBÜHRENPFLICHTIGE VERWARNUNG 145€ + 2 PUNKTE ABZUG

SCHWERWIEGENDE GESCHWINDIGKEITSÜBERTRETUNG

Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung:

Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung:

Nur im Wiederholungsfall nach einem ersten schweren Verstoß

<15km/h über der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

>15km/h über der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

 

>75km/h innerorts

<20km/h über der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

>20km/h über der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

 

>135km/h außerorts

bis 25km/h über der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit

> als 25km/h über der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit

>195km/h auf der Autobahn

(>165km/h bei regennasser Fahrbahn)

 

 

Geldstrafe zwischen 500 und 10.000€ und eine Gefängnisstrafe zwischen 8 Tagen und 3 Jahren oder nur eine dieser Strafen

Toleranzabzug:

  • Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 25 bis 100km/h beträgt der Toleranzabzug 3km/h.
  • Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von über 100km/h beträgt der Toleranzabzug 3%.

Schwerwiegende Geschwindigkeitsübertretung:

  1. Der Rechtsverletzer muss die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung zu mehr als 50% überschritten haben oder die Übertretungsgeschwindigkeit muss mindestens 20km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen.
  2. Der Rechtsverletzer muss bereits vorher einmal einen schweren Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung begangen und eine gebührenpflichtige Verwarnung für eine als schwerer Verstoß eingestufte Überschreitung bezahlt haben oder für eine als schwere Geschwindigkeitsübertretung bzw. als schwerwiegende Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung (Straftat) eingestufte Geschwindigkeitsübertretung verurteilt worden sein.
  3. Der Verstoß (schwerwiegende Geschwindigkeitsübertretung) muss innerhalb von 3 Jahren erfolgt sein, nachdem die gebührenpflichtige Verwarnung aufgrund von schwerer Geschwindigkeitsübertretung entweder vor Ort oder per Überweisung oder VISA-Karte gezahlt wurde oder nachdem eine endgültige Verurteilung wegen schwerem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. wegen schwerwiegender Geschwindigkeitsübertretung (Straftat) ausgesprochen wurde.

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