Mit dem Begriff „Sexting“ wird das Versenden von intimen Nachrichten oder Fotos über das Internet bezeichnet. Auch wenn Sexting unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen einer Liebesbeziehung am häufigsten vorkommt, ist es auch bei Erwachsenen verbreitet.
Die größte Gefahr beim Sexting ist jedoch, dass diese Fotos im Internet oder über Online-Messaging-Dienste ungewollt veröffentlicht werden.
Selbst wenn man intime Fotos freiwillig als Zeichen des Vertrauens oder auf Wunsch versendet, sollte man nicht vergessen, dass Beziehungen enden können. Man sollte sich daher immer fragen, was bei einer Trennung mit den Fotos passieren könnte.
Denn intime Fotos können zur Erpressung verwendet werden, können an andere Personen versendet oder sogar auf pornografische Seiten hochgeladen werden.
Sie sollten sich bewusst sein, dass versendete oder hochgeladene Fotos sich schnell der Kontrolle entziehen und das Opfer für den Rest seines Lebens verfolgen können.
Neben dem Rat, intime Fotos niemals in sozialen Netzwerken oder anderen Online-Messaging-Diensten zu teilen und solche Fotos niemals auf dem eigenen Smartphone oder in einem Online-Speichersystem zu speichern, gibt es weitere Informationen, um negative Folgen des Sexting zu verhindern:
- Wenn Sie möchten, dass ein Foto gelöscht wird, fordern Sie den Empfänger dazu auf.
- Wenn Ihre intimen Fotos bereits im Umlauf sind, reagieren Sie schnell und versuchen Sie, die Kontrolle zurückzugewinnen.
- Besprechen Sie sich mit einer Person Ihres Vertrauens und fordern Sie Hilfe an.
- Seien Sie sich bewusst, dass Ihr Foto aufgrund der „Bildrechte“ Ihnen gehört und für jede Veröffentlichung Ihre Erlaubnis oder die eines Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
- Wenn ein Foto von Ihnen im Umlauf ist, haben Sie das Recht, vom Betreiber der Website eine Löschung anzufordern.
- Wenn Ihre intimen Fotos im Umlauf sind, wenden Sie sich direkt an die Polizei.
- Rufen Sie bei der Bee Secure Stopline an; dort hat man die Möglichkeit, unerwünschte Bilder zu löschen.
Achtung: Intime Fotos von Minderjährigen gelten als Kinderpornographie und Personen, die solche Bilder besitzen oder vertreiben, können bestraft werden, auch wenn sie selbst noch minderjährig sind. Außerdem stellt die unerlaubte Aufnahme, Veröffentlichung und Verbreitung von intimen Fotos eine Verletzung der Privatsphäre und des Bildrechts dar und erfüllt damit den Tatbestand der Verleumdung.