Bei Einsätzen, Unfällen oder anderen Verkehrsstörungen können Polizeibeamte bei Bedarf Verkehrsanweisungen an die Verkehrsteilnehmer erteilen, die befolgt werden müssen.
In diesem Sinne sind hier die drei häufigsten Anweisungen aufgeführt.
Wenn ein Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der mit der Verkehrskontrolle beauftragten Polizeibeamten nicht befolgt, wird ein Bußgeld von 145 € verhängt und 2 Punkte auf dem Punktekonto des Führerscheins abgezogen. (Die Reduzierung einer bestimmten Anzahl von Punkten gilt automatisch je nach Art des begangenen Verstoßes).
Als Anordnungen gelten auch mündliche Anordnungen von Beamten sowie Anzeigen an Fahrzeugen, die im Rahmen von Dienstfahrten eingesetzt werden und die den Fahrer auffordern, diesen Fahrzeugen zu folgen.
Wiederholtes Pfeifen signalisiert den Verstoß gegen eine Vorschrift und bedeutet: "Anhalten ist Pflicht".
Die Anordnungen haben Vorrang vor den Verkehrsregeln und den Angaben auf den farbigen Leuchtsignalen und Straßenschildern.