Anweisungen von Polizeibeamten

Bei Einsätzen, Unfällen oder anderen Verkehrsstörungen können Polizeibeamte bei Bedarf Verkehrsanweisungen an die Verkehrsteilnehmer erteilen, die befolgt werden müssen.

In diesem Sinne sind hier die drei häufigsten Anweisungen aufgeführt.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer die Anweisungen der mit der Verkehrskontrolle beauftragten Polizeibeamten nicht befolgt, wird ein Bußgeld von 145 € verhängt und 2 Punkte auf dem Punktekonto des Führerscheins abgezogen. (Die Reduzierung einer bestimmten Anzahl von Punkten gilt automatisch je nach Art des begangenen Verstoßes).


Polizist mit waagerecht ausgestreckten Armen
Der oder die waagerecht ausgestreckten Arme bedeuten "Halt für alle Verkehrsteilnehmer, die aus einer Richtung kommen, die die durch den oder die ausgestreckten Arme angezeigte Richtung schneidet".

Polizist mit waagerecht ausgestrecktem linken Arm und angewinkeltem rechten Arm
Der linke Arm ist waagerecht ausgestreckt, der rechte Arm ist angewinkelt und bedeutet: "Verkehr in geöffneter Richtung in Gang setzen".

Polizist mit vertikal erhobenem Arm
Der senkrecht erhobene Arm bedeutet "Halt für alle Verkehrsteilnehmer, außer für diejenigen, die sich innerhalb einer Kreuzung befinden, diese müssen die Kreuzung räumen".

Als Anordnungen gelten auch mündliche Anordnungen von Beamten sowie Anzeigen an Fahrzeugen, die im Rahmen von Dienstfahrten eingesetzt werden und die den Fahrer auffordern, diesen Fahrzeugen zu folgen. 

Wiederholtes Pfeifen signalisiert den Verstoß gegen eine Vorschrift und bedeutet: "Anhalten ist Pflicht".

Die Anordnungen haben Vorrang vor den Verkehrsregeln und den Angaben auf den farbigen Leuchtsignalen und Straßenschildern.

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