Reifen

Der einwandfreie technische Zustand des Fahrzeugs allgemein, jedoch insbesondere der Reifen, ist wichtig für die Verkehrssicherheit. Im Allgemeinen muss der Reifendruck jeden Monat bei kalten Reifen geprüft werden. Ein zu niedriger Reifendruck erhöht das Risiko beim Fahren und kann aufgrund einer mangelnden Kontrolle über das Fahrzeug zu Unfällen führen. Verwenden Sie außerdem auf keinen Fall Reifen, die über 6 Jahre alt sind.

Sommer- und Winterreifen müssen ein Profil von mindestens 1,6 mm haben.

Winterreifen reduzieren den Bremsweg im Vergleich zu Sommerreifen um 25%. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrzeuge der Klasse M1 (Kraftfahrzeug mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Lieferwagen), die bei winterlichen Bedingungen – d. h. bei Glatteis, festgefahrenem Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – in Luxembourg auf öffentlichen Straßen gefahren werden, mit Winterreifen (M+S, M.S., M&S) auf allen Rädern des Fahrzeugs ausgestattet sein. Für diese beiden Kategorien dürfen Winter- und Sommerreifen nicht gemischt werden.

Die Winterreifenpflicht gilt also nicht in einem bestimmten Zeitraum des Jahres, sondern sie hängt von den Wetterverhältnissen ab. Diese Bestimmung gilt für alle Fahrer im Großherzogtum, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist, d. h. auch für Grenzgänger und Transitverkehr.

Die Missachtung der Winterreifenpflicht wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 74 Euro geahndet und das Fahrzeug wird vor Ort stillgelegt.

Bei Lkw, Linien- und Reisebussen sowie Wohnmobilen, deren amtlich zugelassene Höchstmasse 3500 kg überschreitet, müssen alle Antriebsachsen dieser Fahrzeuge mit Winterreifen ausgestattet sein.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Kleinkrafträder, Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, Traktoren und selbstfahrende Maschinen.

Empfehlungen der Polizei

Auch wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen, sind Winterreifen besser als Sommerreifen, sobald die Außentemperaturen auf unter 7°C sinken. Die Polizei empfiehlt, Fahrzeuge zwischen Oktober und Ostern mit Winterreifen auszustatten.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben müssen; die Polizei empfiehlt jedoch, die Reifen bereits bei einer Profiltiefe unter 4 mm zu ersetzen.

Wenn die Reifen unterschiedliche Profiltiefen aufweisen, sollten die Reifen mit tieferem Profil auf die Hinterachse montiert werden.

Conseils concernant l’état des voitures en hiver

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